Klage eingereicht

Wahlanfechtung in Dischingen: nächste Station Verwaltungsgericht

Das Landratsamt Heidenheim hatte Ende Juli die Anfechtung der Gemeinderatswahl in Dischingen zurückgewiesen. Doch jetzt hat die anfechtende Person den nächsten Schritt unternommen und beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen den Widerspruchsbescheid eingereicht. Was das für den neu gewählten Gemeinderat bedeutet.

Die Auseinandersetzung um die Gültigkeit der Gemeinderatswahl in Dischingen geht in die nächste Runde und beschäftigt jetzt die Justiz: Auf Anfrage bestätigte am Montagnachmittag das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass eine Klage gegen den vom Heidenheimer Landratsamt ergangenen Widerspruchsbescheid von Ende Juli eingereicht worden ist. Das Landratsamt hatte in seinem Bescheid die Anfechtung der Wahl in der Härtsfeldgemeinde abgewiesen.

In der jüngsten Sitzung des bisherigen Dischinger Gemeinderats hatte Hauptamtsleiterin Theresa Schneidermeier die Entscheidung des Landratsamts mitgeteilt: Bei der Gemeinderatswahl gebe es keine Gründe für eine Ungültigkeit. Die anfechtende Person war im Dischinger Rat zu Anfang Juli als ein bei der Wahl unterlegener Bewerber bzw. eine unterlegene Bewerberin bezeichnet worden. Sie hatte bei ihrem Einspruch eine „Verletzung eigener Rechte“ angeführt, zu der unter anderem beispielsweise die Bereiche der Wahlvorbereitung, der Abwicklung und der Ergebnisfeststellung zählen können. Der konkrete Anlass im Dischinger Fall wurde bislang vom Landratsamt nicht erläutert.

Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Landratsamts Heidenheim

„Es gibt diese Klage“, sagte am Montag der am Verwaltungsgericht für Presseauskünfte zuständige Richter Dr. Matthias Modrzejewski. Geklagt werde gegen die Zurückweisung des Einspruchs und insofern sei der Kläger dieselbe Privatperson, die auch Urheber der Anfechtung der Gemeinderatswahl war.

Die Klage richte sich gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Heidenheim, so der Richter. „Die Gemeinde Dischingen ist beigeladen und kann sich im Verfahren äußern.“ Somit sei die Härtsfeldgemeinde beteiligt, aber nicht beklagt. Ein Urteil, das zu Lasten des Landratsamts ausfiele, sei aber auch für die Gemeinde bindend. Zum Hintergrund der Sache könne derzeit nichts gesagt werden: „Die Klage muss erst einmal noch begründet werden.“

Darüber hinaus seien Akten und Stellungnahmen von allen Beteiligten abzuwarten und dies beanspruche schon einige Zeit. „Im Zweifelsfall enden diese Verfahren dann mit einer öffentlichen mündlichen Verhandlung“, erläuterte Richter Modrzejewski. Aufgrund der Arbeitsbelastung der Kammer am Verwaltungsgericht werde sich in der rechtlichen Auseinandersetzung aber wohl im Jahr 2024 nichts mehr ergeben und auch darüber hinaus könne es noch dauern.

Eine Stellungnahme des Heidenheimer Landratsamts zur Situation war auf Nachfrage am Dienstag nicht zu bekommen. Die Pressestelle äußerte sich lediglich mit dem Satz: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu einem laufenden Verfahren nicht äußern können.“

Die Folgen der Klage für den künftigen Dischinger Gemeinderat

Welche Folgen hat die Entwicklung nun für den Dischinger Gemeinderat und seine Handlungsfähigkeit? Wie Dirk Schabel, der Bürgermeister der Härtsfeldgemeinde, auf Nachfrage schilderte, finde die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gremiums wie geplant am 16. September statt. Eine Klage werde diesen Termin nicht aufhalten. „Der Gemeinderat wird rechtswirksam ins Amt eingesetzt und ist geschäftsführend tätig“, so Schabel. Alle dann getroffenen Entscheidungen seien rechtsgültig und der neue Rat könne vollumfänglich entscheiden.

Sollte es im Gerichtsverfahren zu einem Urteil zugunsten des Klägers kommen, wäre wohl damit zu rechnen, dass die Gemeinderatswahl in Dischingen wiederholt werden muss. Auf diese eventuelle Konsequenz hatte der Bürgermeister im Rat bereits im Zusammenhang mit der Anfechtung der Wahl hingewiesen. Dann könne der amtierende Rat möglicherweise nur noch nicht aufschiebbare Beschlüsse fassen.

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