Brief war zwei Wochen innerhalb Heidenheims unterwegs
Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden sich gesetzliche Regelungen zur Postversorgung. Die Deutsche Post AG hat sich verpflichtet, die gesetzlich geforderte Grundversorgung sicherzustellen. Demzufolge muss die Briefzustellung mindestens einmal werktäglich erfolgen, also auch an Samstagen. Briefe müssen durch Einwurf in den Briefkasten oder durch persönliche Aushändigung zugestellt werden, wenn keine Abholung vereinbart ist. Ist dies alles nicht machbar, kann die Post an eine Ersatzperson übergeben werden, es sei denn, eine gegenteilige Weisung der Empfängerin/des Empfängers liegt vor.
Im Jahresdurchschnitt müssen mindestens 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden, 95 Prozent müssen nach zwei Werktagen ankommen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, dass ein einzelner Brief innerhalb dieser Fristen befördert wird.
Wir haben im Monat Oktober - Stand 20. Oktober - am 12. und am 18. Briefe per Post erhalten. Bei jeder Zustellung natürlich einen kleineren Berg. Doch es hat sich auch Post von Nachbarn in diesen Zustellungen versteckt. Und der umgekehrte Fall war auch dabei, dass nach 20 Uhr ein Nachbar falsch zugestellte Briefsendungen (versehentlich geöffnet) an der Haustüre abgibt und sich entschuldigt.
Wenn – wie uns passiert - ein Brief am 29. September in einem Briefkasten im Heidenheimer Stadtgebiet eingeworfen wird und dann innerhalb von Heidenheim erst am 11. Oktober zugestellt wird, hat die Deutsche Post AG versagt. Wenn ein Auftragsschreiben mit Datum 27. September erst am 12. Oktober zugestellt wird, und der Auftraggeber keinerlei Reaktion erhält und verärgert ist, was soll ich dazu sagen? Ist hier die gesetzlich geforderte Grundversorgung noch sichergestellt?
Als Handwerksbetrieb sind wir auf die Dienstleistung der Deutschen Post AG angewiesen, da nicht alles und jeglicher Schriftverkehr per E-Mail funktioniert bzw. erledigt werden kann. Wir und auch unsere Geschäftspartner bezahlen jeden Brief im Voraus, indem wir ihn frankieren. Also können wir auch eine entsprechende, gesetzlich zugesicherte Leistung dafür verlangen.
Als krönenden Abschluss des ganzen Ärgernisses empfinde ich dann die Aussage eines Brief- und Paketzustellers, der jetzt mit dem Auto unterwegs ist: „Da die Bezirke und das System umstrukturiert wurden, sind alle bisherigen Postzusteller entlassen worden.“ Wenn ich dann den Artikel vom 20. Oktober in der HZ lese, frage ich mich, was für ätzender Hohn die Erklärung der Post ist („Personalmangel und hoher Krankenstand“), und was dies bei Betroffenen, die entlassen wurden, an Enttäuschung und Verbitterung verursacht.
Hans Kenntner, Heidenheim