Auslaufender Erbpachtvertrag

Darum kauft die Stadt Heidenheim das Grundstück des Eugen-Loderer-Zentrums

Der Gemeinderat Heidenheim hat einen im Juni gefassten Beschluss revidiert und will nun doch, dass die Stadt ihr Ankaufsrecht im Fall des Eugen-Loderer-Zentrums in der Innenstadt ausübt. Was das für die einzelnen Eigentümer der Immobilie bedeutet.

Darum kauft die Stadt Heidenheim das Grundstück des Eugen-Loderer-Zentrums

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag im nicht öffentlichen Teil noch einmal über das Eugen-Loderer-Zentrum beraten, bei dem der Erbpachtvertrag ausläuft. Die Stadtverwaltung hat dem Gemeinderat empfohlen, das Ankaufsrecht der Stadt auszuüben, wozu sich das Gremium diesmal auch einstimmig entschlossen hat.

Das Eugen-Loderer-Zentrum wurde von der damaligen Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Heidenheim (GBH) errichtet, an der die Stadt Heidenheim über die Stadtwerke auch Anteile besaß. Die GBH hat Wohnungen und Stellplätze wiederum an Privatpersonen weiterverkauft. Die GBH-eigenen Wohnungen und Ladengeschäfte gehören heute der Immobiliengesellschaft Vonovia. Rund ein Drittel der Immobilie beherbergt das Pflegeheim, das im Besitz der Arbeiterwohlfahrt (Awo) ist, für das aber die Stadt den Erbpachtzins übernommen hat. Das Eugen-Loderer-Zentrum wurde auf Basis eines Erbpachtvertrags gebaut, das Grundstück blieb im Besitz der Georg Neff GmbH, der auch die zuvor dort existierende Brauerei gehörte. Wenn der Vertrag im April 2025 ausläuft, würden die Immobilien an den Grundstücksbesitzer zurückfallen, dieser müsste die Eigentümer mit 66 Prozent des Verkehrswerts entschädigen.

Eigentümer können ihren Grundstücksanteil kaufen

Die Stadtverwaltung Heidenheim tritt nun in Grundstücksverhandlungen für das knapp 6000 Quadratmeter große Areal nördlich des Rathauses ein. „Ziel der Stadtverwaltung ist es nun, eine zügige Einigung zu erzielen – deutlich vor Ende des Erbbaurechtsvertrags im April 2025“, teilt der städtische Pressesprecher Stefan Bentele mit. Mit der angestrebten Lösung wäre auch die reibungslose Fortführung des Alten- und Pflegeheimes der Awo gewährleistet. Für die Eigentümer von Wohnungen und Stellplätzen bedeutet dies, dass sie nach der Einigung von Stadt und Georg Neff GmbH im nächsten Schritt von der Stadt ihren Grundstücksanteil kaufen können. Laut dem städtischen Pressesprecher fiele dann keine Grunderwerbsteuer für die Käuferinnen und Käufer an. „Außerdem wäre vermieden, dass die Immobilieneigentümer mit Ablauf des Erbbaurechtsvertrags ihr Eigentum verlieren“, so Bentele.

Wenn der Grundstückskauf durch die Immobilieneigentümer bis April 2025 nicht funktioniert, tritt der Heimfall ein – die Immobilien fallen an die Stadt Heidenheim und die Eigentümerinnen und Eigentümer müssten mit 66 Prozent des ursprünglichen Werts entschädigt werden. „Die Stadt wird die Entschädigung in diesem Fall jedoch aussetzen“, sagt der städtische Pressesprecher. Stattdessen werde die Stadt in diesem Fall die Immobilien ihren jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern zum Kauf anbieten. Dabei wäre die festgestellte Entschädigungssumme angerechnet, jedoch müssten die Käuferinnen und Käufer in diesem Fall Grunderwerbsteuer auf den vollständigen Wert der Immobilie bezahlen.

Zu viele Einzelverträge

Als der Gemeinderat im Juni über den Erbbaurechtsvertrag beraten und beschlossen hatte, auf das Ankaufsrecht zu verzichten, wollte die Georg Neff GmbH den Erbpachtvertrag verlängern. Dann wäre für die Immobilieneigentümer alles so geblieben, wie es bisher war. Allerdings hat die Georg Neff GmbH dieses Angebot Ende August zurückgezogen. Als Begründung wurde die Vielzahl der involvierten Parteien genannt, mit denen man jeweils einzelne Regelungen für die Verlängerungen des Erbpachtvertrags hätte abschließen müssen. Insgesamt gibt es 49 Vertragsparteien und 262 einzelne Erbpachtverträge, in die das Eugen-Loderer-Zentrum aufgesplittert ist. Aufgrund der so veränderten Ausgangsbedingungen hat der Gemeinderat nun auch seinen ursprünglichen Beschluss revidiert.

Nicht Gegenstand des Grundstückskaufs ist das Gebäude an der Christianstraße 7, in dem sich im Erdgeschoss das Eiscafé La Gondola befindet. Auch hier gibt es einen Erbbaurechtsvertrag, der am 16. April 2025 abläuft. Jedoch ist in diesem Fall nicht die Georg Neff GmbH die Grundstückseigentümerin. Auch war in diesem Fall nie die Stadt Heidenheim in die Verträge eingebunden, sondern diese wurden vom Eigentümer direkt mit der GBH abgeschlossen. Die Hellenstein Immobilien GmbH tritt als bestellte Verwalterin dieser Erbbauberechtigtengemeinschaft auf. Da es sich um ein privatrechtliches Immobiliengeschäft handelt, entscheiden hier die Grundstückseigentümer über Heimfall, Verkauf des Grundstücks oder Fortsetzung des Vertrages.

Einige Millionen wert

Wie viel ist das Grundstück wert, auf dem das Eugen-Loderer-Zentrums steht? Zu konkreten Zahlen will sich die Stadtverwaltung nicht äußern. Für den Kernbereich der Stadt Heidenheim, in dem auch das Eugen-Loderer-Zentrum steht, sind auf der Bodenrichtwertkarte (zu finden auf www.heidenheim.de) keine Grundstückspreise ausgewiesen, im direkten Umfeld liegen sie über 300 Euro. Geht man von einem Quadratmeterpreis von 800 bis 1.000 Euro aus, dürfte das Grundstück mit 6.000 Quadratmetern zwischen 4,8 und sechs Millionen Euro wert sein.