Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl wurden in Heidenheim zwischenzeitlich weitgehend von der Deutschen Post zugestellt, teilt die Stadtverwaltung mit. Sie befinden sich in dem Briefumschlag mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlbenachrichtigung“. Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweis müssen am Wahltag mit in das Wahllokal genommen werden. Wer bis 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, dass er wahlberechtigt ist, soll sich an das Wahlamt wenden, Tel. 07321.327–2500 oder per E-Mail an wahlamt@heidenheim.de.
Wahlleiterin rät zum Gang ins Wahlbüro
Im Falle einer Briefwahlbeantragung muss beachtet werden, dass die Unterlagen erst ab 7. Februar versandt werden können, da die Stadtverwaltung den Erhalt der Stimmzettel abwarten muss. Christina Abele, die Leiterin des Wahlamtes, rät aufgrund des kurzen Zeitfensters und der doch großen Herausforderung für den Postdienstleister dazu, allen, die mobil sind, in diesem Jahr auf die Briefwahl zu verzichten und am Wahlsonntag einen Spaziergang ins Wahllokal zu unternehmen.
Die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab Montag, 10. Februar, im Rathaus, Grabenstraße 15, Erdgeschoss, zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr bzw. am 21. Februar bis 15 Uhr) möglich. Hierfür wird kein Termin benötigt. Es besteht die Möglichkeit, die Stimmabgabe gleich durchzuführen, da Wahlkabinen aufgestellt sind und eine Wahlurne bereitsteht. Hierzu muss der Personalausweis mitgebracht werden. Der Zugang zum Rathaus erfolgt aufgrund der Umbauarbeiten über den Eingang auf der Seite der Pauluskirche – Helmut-Bornefeld-Straße. Ein rollstuhlgerechter Zugang ist nur über die Tiefgarage möglich, von dort geht es mit dem Aufzug ins Erdgeschoss im Rathaus.
Wie erfolgt die Abgabe der Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, der Stadtverwaltung Heidenheim, Grabenstraße 15, vorliegen.
Die Briefwahlunterlagen können in die Briefkästen im Heidenheimer Rathaus eingeworfen (Briefkasten am und vor dem Eingang in der Helmut-Bornefeld-Straße oder beim Rathauszugang in der Tiefgarage) oder per Post (portofrei innerhalb Deutschlands) an das Heidenheimer Rathaus zurückgesendet werden. Die Wahlleiterin bittet zu beachten, dass aufgrund der Postlaufzeiten die Briefwahlunterlagen spätestens am 20. Februar in die Briefkästen (vor der letzten Leerung) eingeworfen werden.
Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen am Sonntag, 23. Februar, im Wahllokal ist nicht möglich, da diese Unterlagen nicht bis 18 Uhr ins Rathaus gebracht werden können.