Eltern müssen auch in Königsbronn künftig mehr bezahlen
Wie in allen anderen Kommunen des Landkreises werden auch in Königsbronn die Gebühren für die Kinderbetreuung erhöht. Das betrifft die Elternbeiträge für Kindergärten ebenso wie die für die Schulkindbetreuung. Grund dafür sind in erster Linie die steigenden Kosten, erläuterte die stellvertretende Hauptamtsleiterin Viviane Seidel den Mitgliedern des Gemeinderats in dessen jüngster Sitzung.
„Wir müssen bei diesen Entscheidungen beides im Auge behalten: die steigenden Kosten, aber auch die Familien, die die Beiträge bezahlen müssen“, so Seidel. Auch nach der Erhöhung liege man in allen Bereichen unter den Landesrichtwerten. Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen haben für das kommende Kindergartenjahr eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent empfohlen, beschließen muss das jedoch jeder Gemeinderat für die jeweilige Kommune. Eigentlich sollten einer landesweiten Vorgabe zufolge sowohl beim Krippenbesuch als auch in allen Kindergartengruppen 20 Prozent der Betriebsausgaben über Elternbeiträge gedeckt werden. Aktuell ist die Gemeinde Königsbronn Seidel zufolge gerade bei Krippe noch erheblich unter den Landesrichtwerten.
Eltern können Unterstützung erhalten
Durch die jetzt einstimmig vom Gemeinderat beschlossene Erhöhung bleibt die Steigerung bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück. „Wir diskutieren seit Jahren darüber, dass wir irgendwann auf die 20 Prozent kommen müssen und werden es trotzdem nicht erreichen, aus Rücksicht auf die Familien“, so der SPD-Fraktionschef Wolfgang Lutz. Seidel erklärte, dass Eltern auch die Möglichkeit haben, Unterstützung wie wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag zu erhalten.
Die jetzt beschlossenen Erhöhungen fallen je nach Betreuungsart unterschiedlich aus. Lag der Beitrag für den Ganztages-Kindergarten mit 35 Stunden Betreuung bisher bei 207 Euro, so sind künftig 224 Euro fürs erste Kind zu zahlen. Im Regelkindergarten erhöht sich der Elternbeitrag im Betreuungs-Modul von 139 auf 151 Euro. In Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten zahlen die Eltern künftig 181 statt bisher 167 Euro pro Monat fürs erste Kind. Wer seine Kinder 35 Stunden pro Woche in der Krippe betreuen lassen will, den kostete das bisher 433 Euro, ab dem neuen Kindergartenjahr werden es 468 Euro pro Monat sein.
Auch die Schulkindbetreuung wird teurer
Auch für die Schulkindbetreuung müssen Eltern ab dem kommenden Schuljahr in Königsbronn tiefer in die Tasche greifen. Aktuell sind Seidel zufolge 60 Kinder zur Früh- und Spätbetreuung angemeldet, im kommenden Schuljahr würden es noch mehr. Neben der offenen Ganztagesbetreuung, die bis 15.40 Uhr geht, gibt es in Königsbronn zudem die Möglichkeit der Betreuung von 7 Uhr bis Unterrichtsbeginn und nach Ende des Ganztagesangebots von 15.40 bis 17 Uhr.
Aktuell zahlen Eltern für Kinder der ersten und zweiten Klasse 28 Euro und für Kinder der dritten und vierten Klasse 21 Euro. Dafür ist eine Betreuung täglich von 7 bis 17 Uhr möglich. Wie Seidel dem Gremium erläuterte, wurden diese Beiträge seit Jahren nicht mehr erhöht und seien im Vergleich zu den umliegenden Städten und Gemeinden sehr günstig. Da auch bei der Schulkindbetreuung die Kosten steigen, hat der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt und die Elternbeiträge für alle Kinder in Grundschulklassen auf 35 Euro pro Monat erhöht. Damit ist auch die Staffelung nach Klassen aufgehoben.
Insgesamt sechs Kindergärten
In der Gemeinde Königsbronn gibt es insgesamt sechs Kindergärten, vier davon in den Teilorten. Im Bereich für Kinder über drei Jahren bestehen elf Gruppen, in denen 235 Plätze belegt sind. Zudem gibt es vier Krippen-Gruppen für Kinder unter drei Jahren, in diesen sind derzeit 40 Plätze belegt.
In den Einrichtungen gibt es zahlreiche unterschiedliche Betreuungszeiten und -modelle, aus denen die Eltern einen auf ihre Bedürfnisse ausgelegte Version wählen können.
Die Kosten, die die Eltern für einen Platz tragen müssen, umfassen lediglich die Betreuungskosten. Die Kosten für Essen bei Nutzung des Ganztagesangebots rechnen die Träger separat mit den Eltern ab.