Klage gegen das Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen bleibt vorerst ohne Urteil
Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ist am Donnerstag über eine Klage gegen das Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen verhandelt worden. Ein Urteil ist nicht gesprochen worden. „Das Gericht scheint formaljuristische Gründe festmachen zu wollen, um unsere Klagen ablehnen zu können“, berichtet Raimund Kamm, der Vorsitzende der Bürgerinitiative „Gemeinsam gegen das Zwischenlager und eine verantwortbare Energiepolitik“. Der Verein unterstützt Nachbarn des Zwischenlagers in Gundremmingen.
Die Betriebsgenehmigung für das Lager am mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerk stammt aus dem Jahr 2003, sie gilt für 40 Jahre, gerechnet von der Einlagerung des ersten Castors mit hochradioaktivem Müll. Das war im Jahr 2006. Frühere Klagen waren abgelehnt worden.
Lager in Gundremmingen: Nicht ausreichend gegen einen Flugzeugabsturz geschützt?
Zu Beginn der Verhandlung in München erörterten die Richter mit den Parteien verschiedene rechtliche Fragen. So ging es auch darum, ob für die Genehmigung aus dem Jahr 2003 Bestandschutz gilt. Die Kläger führen an, dass sie sich durch das derzeit mit 127 Castoren belegte Zwischenlager in ihrer Sicherheit gefährdet sehen. Das Brennstäbe-Lager sei nicht ausreichend gegen einen Flugzeugabsturz und einen terroristischen Anschlag geschützt. Die Genehmigung für das Gundremminger Lager verstoße gegen die Verfassung, die den Schutz der Lebensgrundlagen auch in der Verantwortung für die künftigen Generationen zur Pflicht macht. „Und dabei sollen nach derzeitigen Planungen die Zwischenlager noch wenigstens 80 Jahre bestehen“, sagt Kamm.
Der BI-Vorsitzende beklagt, dass die damals für den Genehmigungsantrag gefertigten Gutachten nie vollständig vorgelegt worden seien. „Da war ganz viel geschwärzt.“ Nach jahrelangem Ringen habe das Gericht „uns den Weg abgeschnitten“, ist Kamms Eindruck nach der Verhandlung. Die Kläger aus Gundremmingen waren vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen, mit Verweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, das ein Ermittlungsdefizit bei der atomrechtlichen Genehmigung für ein Zwischenlager beim Kernkraftwerk Brunsbüttel erkannt hatte. Zu Gundremmingen habe der Verwaltungsgerichtshof jetzt gesagt, dass die Sache ja schon in der Vergangenheit rechtskräftig entschieden worden sei, berichtet Kamm.