Drei Varianten für den Standort der Naturkindergarten-Erweiterung hatte Bauamtsleiter Thomas Merkle den Gemeinderäten vorgeschlagen, und das Gremium hatte sich recht schnell einstimmig entschieden: Variante zwei soll es sein. Das heißt, das Gebäude für die Kinder der Waldgruppe soll linksseitig dem jetzigen Bau vorgelagert errichtet werden. Damit waren die Überlegungen, das Gebäude direkt an die Tennisplätze zu bauen, schnell ad acta gelegt. Ob die Realisierung des Baus auch so schnell funktioniert, muss sich allerdings erst noch erweisen.
Hürde im Planungsrecht
Denn vorher gilt es, noch eine Hürde im Planungsrecht zu nehmen. Genehmigt wurde der Bau des bestehenden Gebäudes vor zwei Jahren nämlich nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches, also Bauen im Außenbereich. Es wurde dafür kein Bebauungsplan aufgestellt und es ist auch nicht im Flächennutzungsplan eingetragen. „Dieser Paragraf stellt die absolute Ausnahme dar“, erläutert Sontheims Bürgermeister Tobias Rief. Genehmigungen dieser Art werden nur sehr selten erteilt, ergänzt er. „Weswegen jetzt das Landratsamt auch etwas Bauchweh hat, jetzt noch einmal die absolute Ausnahme Nummer zwei zu machen“.
Die Gemeindeverwaltung erhofft sich nun, über einen alternativen Weg die Baugenehmigung für den Erweiterungsbau zu bekommen, nämlich mittels des Paragrafen 33 des Baugesetzbuches. „Der sieht vor, dass beispielsweise eine Planung das Projekt begleitend gemacht werden kann. Das bedeutet: „Wir könnten schon einmal bauen, müssen allerdings noch eine Planung veranlassen.“ Im Zuge dieses Bebauungsplanverfahrens und der Änderung des Flächennutzungsplanes „würden wir dann natürlich auch den jetzt schon existierenden Kindergarten ordentlich mit verzeichnen“, so Rief.
„Dieser Kindergarten wird ein Sondergebiet sein.“
Tobias Rief, Bürgermeister
Im Prinzip sei es ja so, erläutert der Bürgermeister: „Es handelt sich ja hier um kein Gewerbe- und auch kein Wohngebiet. Dieser Kindergarten wird ein Sondergebiet sein. Das heißt, so wahnsinnig aufwendig wird das Verfahren dann auch nicht werden.“ Würde man den gesamten Bereich inklusive der Sportanlagen überplanen, sähe das schon ganz anders aus, ergänzt er. Was das Genehmigungsverfahren angehe, befinde man sich mit dem Landratsamt in engem Austausch: „Die Termine sind schon angesetzt. Und wir hoffen, dass wir zügig grünes Licht bekommen.“ Aber er wolle dem Ergebnis der Gespräche nicht vorweggreifen, die Baurechtsbehörde müsse ja erst noch ihre Einschätzung abgeben, „ob das so dann auch funktionieren kann“.
Natürlich hofft man im Sontheimer Rathaus darauf, dass dieses grüne Licht recht bald aufleuchtet. Steht man doch etwas unter Zeitdruck, eine zusätzliche Kindergartengruppe im Ort würde etwas Druck von der angespannten Betreuungssituation nehmen. Als die Erweiterungspläne auf einer Gemeinderatssitzung Ende September zum ersten Mal von der Verwaltung grob skizziert wurden, hoffte man, dass dieses zweite Gebäude bis zum Start des Kindergartenjahres 2025/26 fertig gebaut sein könnte. Damit auch bei der Zahl der Betreuungsplätze die Bauchschmerzen etwas kleiner werden.
Keine Alternativen gefunden
Sollte das von der Gemeindeverwaltung angedachte Planungsverfahren vor der Baurechtsbehörde nicht bestehen können, dann werde sich der Bau in diesem ambitionierten Zeitrahmen nicht realisieren lassen können. „Das werden wir nicht schaffen. Das schaffen wir auch an keinem anderen Ort“, so der Bürgermeister. Planerische Vorkehrungen trifft die Gemeindeverwaltung für diesen Fall bis jetzt nicht. Zwar habe man Alternativen an anderen Stellen im Ort geprüft, allerdings erfolglos. „Das müssen wir ja auch machen. Ich kann ja nicht zum Landratsamt gehen und sagen: Es gäbe zwar Alternativen, aber wir wollen diese besondere Lösung trotzdem haben.“ Man habe allerdings schon signalisiert bekommen, dass man bereit sei, „uns in irgendeiner Form entgegenzukommen und zu helfen. Was wir sehr begrüßen und schätzen.“