Transport

Vereinfachte Vorgaben für Riesenlaster ab 2024

Vereinfachte Vorgaben für Riesenlaster ab 2024

Das Verkehrsministerium macht neue Vorgaben zum Einsatz der umstrittenen Riesenlastwagen auf den Straßen. Künftig werde die Befahrbarkeitsprüfung als zentrales Kriterium für Bewertung von Strecken angewendet, teilte das Ministerium am Donnerstag in Stuttgart mit. Zudem sollten Ortsdurchfahrten möglichst gemieden werden. Ressortchef Winfried Hermann (Grüne) sagte: «Wir lassen Lang-Lkw nach wie vor nur dort fahren, wo es sicher ist. Wir vereinfachen die Kriterien als Beitrag zur Entlastung der Wirtschaft.»

Lange Zeit durften nur Lastwagen mit einer Maximallänge von 18,75 Metern auf deutschen Straßen fahren. Die Riesensattelschlepper sind hingegen bis zu 25,25 Meter lang. Ihr Ladungsvolumen ist somit deutlich größer. Spediteure sehen in den größeren Lastwagen Vorteile, weil sie pro Fahrt und Fahrer mehr transportieren können. Umweltschützer hingegen hatten die Fahrzeuge in der Vergangenheit als Bremse für den Klimaschutz gesehen.

Hermann sagte weiter, Ziel der Befahrbarkeitsprüfung als künftig einziges Kriterium sei für ihn, Lang-Lkw auch auf problemlos befahrbaren, langen Strecken zuzulassen, dabei aber Ortsdurchfahrten möglichst zu vermeiden. «Ist das nicht machbar, muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass insbesondere in engen historischen Ortskernen keine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmender oder der Verkehrssicherheit erfolgt.» Ansonsten könne der Streckenabschnitt nicht freigegeben werden.

Die neuen Regeln sollen ab 2024 Anwendung finden. Das Land will künftig von sich aus und damit ohne die sonst notwendige Beantragung einer Strecke durch ein Unternehmen zweispurige Bundes- und Landesstraßenabschnitte, die verkehrlich sinnvoll freigegeben werden können, nach positiver Befahrbarkeitsprüfung an den Bund zur Aufnahme in das Positivnetz und damit zur Freigabe melden.