Prozess vor dem Amtsgericht Heidenheim

200 Gramm Amphetamin erworben: Haftstrafe für 20-jährigen Giengener

Weil er im März 2022 für 700 Euro Amphetamin gekauft hatte, stand ein 20-jähriger Mann aus Giengen vor Gericht. Er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Noch „Luft nach oben“ sei für Richter Jens Pfrommer für einen 20-jährigen Giengener vor dem Jugendschöffengericht in Heidenheim. Der Vorsitzende Richter sprach am Donnerstag nach rund einer Stunde Verhandlung das Urteil: ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung. Aufgrund seiner finanziell schwierigen Situation, die sich im Falle einer Bewährungsstrafe auch nicht ändern würde, müsse er die Gerichtskosten nicht tragen.

Giengener beging Straftaten aufgrund seiner Abhängigkeit

Was wurde dem jungen Mann vorgeworfen? Der 2003 geborene Giengener soll am 23. März 2022 im Raum Giengen-Herbrechtingen 200 Gramm Amphetamin im Gesamtwert von 700 Euro gekauft haben. 20 Gramm habe er selbst konsumieren, den Rest gewinnbringend verkaufen wollen. Der 20-Jährige hatte für umgerechnet 3,50 Euro eingekauft und wollte beim Weiterverkauf pro Gramm fünf Euro haben. Das Amphetamin habe seiner Meinung nach eine gute Qualität gehabt, so der geständige Angeklagte, der mit 14 Jahren zum ersten Mal gekifft und im Alter von 16 Jahren das erste Mal Amphetamine genommen habe. 2018 hatte er die Hauptschule abgeschlossen und wechselnde Anstellungen gehabt. Eine begonnene Ausbildung habe er nach einem halben Jahr abgebrochen. Nachdem sich seine Mutter vom neuen Partner getrennt hatte und nach Nürnberg gezogen war, hatte er keinen Wohnsitz und kam zunächst bei seinem Stiefvater unter.

Die Ermittler waren ihm durch eindeutige Chats auf dem Messenger-Dienst „Threema“ auf die Spur gekommen. Am Tattag gab es einen regen Austausch zwischen dem Angeklagten und dem Verkäufer. Bei der Durchsuchung der Wohnung in Giengen wurde auch das Handy des 20-Jährigen sichergestellt – mit eindeutigen Chatverläufen. Gegen den Verkäufer der Drogen wird in der kommenden Woche vor dem Amtsgericht Heidenheim wegen des Handels mit Betäubungsmitteln verhandelt.

20-jährigem Angeklagten fehlen Lebensperspektiven

Fehlende Routinen und instabile Verhältnisse seien Gründe für seine Taten. Seine Eltern hatten sich getrennt, als er vier Jahre alt war. Zu seinem Vater habe er keinen Kontakt mehr. Bereits seit 2018 sei der 20-Jährige wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln, Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen Körperverletzung immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Auch vor diesem Hintergrund könne die Strafte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, machte Staatsanwalt Peter Laiolo in seinem Schlussplädoyer klar. Er forderte zwei Jahre Haft ohne Bewährung aufgrund der nicht geringen Menge an Amphetaminen. Von der Bewährung müsse man absehen, weil das Leben des Angeklagten keine Aussicht auf Besserung zeige und seinem Leben die Perspektiven fehlten. Dazu komme auch der Umstand, dass der 20-Jährige die Tat nur drei Monate nach der letzten Verurteilung begangen habe. „Man muss beim Blick auf Ihre Vergangenheit davon ausgehen, dass weitere Straftaten bezüglich Betäubungsmitteln dazukommen“, sagte Laiolo.

Verteidiger Jordan ging in seinem Schlusswort auf die guten Fortschritte ein, die sein Mandant in der Haft mache, und verwies auch auf dessen Absicht, eine stationäre Suchttherapie zu beginnen. Bedingt durch seine Abhängigkeit habe er die Tat begangen, war geständig und habe vor Gericht nichts beschönigt. Schädliche Neigungen liegen offensichtlich vor, aber eine Gewinnabsicht sei beim Angeklagten nicht erkennbar: „Zwei Jahre Haft müssen es nicht sein“, sagte der Verteidiger – auch im Blick darauf, dass der 20-Jährige im August 2023 eine Suchttherapie begonnen habe. Die Jugendgerichtshilfe bescheinigte dem Angeklagten allerdings, dass die Bewährung keinerlei erzieherischen Nutzen hatte.

Geurteilt hat das Jugendschöffengericht nach Jugendstrafrecht, da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt war. Je nachdem, wie beharrlich und erfolgreich er die Suchttherapie mache, könnte er an der Milderung seiner Strafe in Höhe von einem Jahr und neun Monaten mitarbeiten.

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