Dischingen. Weil es an der Turnstraße bei der Einmündung zur Grabenstraße immer wieder zu Problemen mit der Verkehrssituation kommt, wird dort eine neue Regelung angeordnet. Martina Oberschmid vom Ortsbauamt der Gemeinde berichtete im Dischinger Gemeinderat, dass künftig nach der Fünf-Meter-Zone von der Einmündung Turnstraße/Grabenstraße auf der einen Straßenseite ein absolutes Halteverbot gilt. Dieses soll auf die Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr befristet sein, ein entsprechendes Verkehrsschild wird aufgestellt. Das Halteverbot endet ohne weiteres Schild an der nächsten Einmündung. Die Turnstraße sei als Tempo-30-Zone ausgewiesen und werde unter anderem von Linienbussen angefahren, so Oberschmid. Ferner verlaufe hier der offizielle Schulweg. Durch auf beiden Seiten anhaltende und parkende Autofahrer ergäben sich bislang häufig Behinderungen für den fließenden Verkehr. dam