Keine Geduld gehabt

„Donut“ gedreht trotz Fahrverbots: 23-Jähriger von der Polizei erwischt

Am Sonntagvormittag bemerkte eine Polizeistreife einen 23-Jährigen, der auf einem Parkplatz einen „Donut“ drehen wollte. Bei einer anschließenden Kontrolle stellten sie fest, dass er bereits ein mehrmonatiges Fahrverbot hatte.

Am Sonntag gegen 11 Uhr bemerkte eine Polizeistreife an der Beethovenstraße den Fahrer eines BMWs, der auf dem Parkplatz der Karl-Rau-Halle gerade dabei war, einen sogenannten „Donut“ zu drehen – also sein Auto auf der Stelle kreisen zu lassen. Als der 23-Jährige die Polizei bemerkte, stieg er aus seinem Fahrzeug.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein mehrmonatiges Fahrverbot bestand, das am 31. März hätte enden sollen. Laut Polizei hatte er den Führerschein mittlerweile wieder erhalten. Jetzt muss er mit einer Strafanzeige wegen Fahrens trotz Fahrverbot rechnen. Zusätzlich wird die Polizei die Führerscheinstelle informieren, um mögliche weitere Schritte zu prüfen. Das Fahrzeug musste der 23-Jährige vor Ort stehen lassen.

Was ist ein "Donut"?

Ein "Donut" bezeichnet eine Fahrtechnik, bei der das Auto auf der Stelle dreht und Gummiabrieb verursacht. Diese Technik wird oft beim Driften oder in Rennszenen gezeigt. Allerdings sind Donuts auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt. Die Polizei kann dieses Verhalten als unnötige Straßenbenutzung werten, die zu Lärmbelästigung und möglicherweise auch Straßenverschmutzung führt, besonders wenn der Gummiabrieb zu sehen ist. Wird dabei ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder verletzt, drohen hohe Strafen. Es ist also besser, auf solchen „Spaß“ im Straßenverkehr zu verzichten.

Mehr Iformationen unter bußgeldkatalog.org.