Reform ab 1. Mai in Kraft

Heidenheimer Standesamt berät zum neuen Namensrecht: Was jetzt alles geht

Wer in Heidenheim ab Mai heiratet oder ein Kind bekommt, hat deutlich mehr Spielraum bei der Wahl des Nachnamens als bisher. Heidrun Eutinger, Leiterin des Bürger- und Standesamts im Rathaus, bemerkt einen gestiegenen Beratungsbedarf.

Meistens Frauen geben mit der Heirat ihren eigenen Nachnamen auf, übernehmen den des Ehemanns. Das ist bis heute so, obwohl das einst strenge deutsche Namensrecht schon vor Jahrzehnten gelockert wurde. Ab 1991 durften Ehepaare auch getrennte Nachnamen behalten. Ein Doppelname konnte nur von dem Partner geführt werden, dessen Familienname nicht zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wurde.

Die Reform von 2025 bringt nun die nächste Stufe: mehr Gleichberechtigung, mehr Wahlfreiheit und die Möglichkeit, auch die Namen beider Eltern an die nächste Generation weiterzugeben. Ganz neu ist das nicht – in Spanien oder Lateinamerika sind doppelte Nachnamen schon lange üblich. In Deutschland aber bedeutet das einen tiefen kulturellen Wandel.

Doppelname als Ehename für beide

Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner nun einen Doppelnamen als Ehenamen führen – mit oder ohne Bindestrich. Dieser kann dann auch an die Kinder weitergegeben. Bisher war das nicht erlaubt: Nur ein Elternteil konnte einen Doppelnamen annehmen, nicht aber das Kind. „Dass Kinder in Deutschland einen echten Doppelnamen bekommen, war bislang nicht möglich“, erklärt Standesbeamtin Heidrun Eutinger, Leiterin des Bürger- und Standesamtes im Heidenheimer Rathaus.

Dass Kinder in Deutschland einen echten Doppelnamen bekommen, war bislang nicht möglich.
Heidrun Eutinger, Standesbeamtin

Die Regelung betrifft nicht nur frisch Vermählte: Auch rückwirkende Änderungen sind erlaubt. Bereits verheiratete Paare können nachträglich einen gemeinsamen Doppelnamen festlegen. Wenn nun aber beide Eltern einen Doppelnamen tragen, werden die Namen dann irgendwann einmal unendlich lang? „Eine Kettenbildung mit mehr als zwei Namen bleibt ausgeschlossen“, so Eutinger. Dann müsste man sich entscheiden.

Mit und ohne Bindestrich: Was wird sich durchsetzen?

Heidrun Eutinger sieht in der Reform „eine der größten Änderungen im deutschen Namensrecht“. Das spiegele sich auch im Beratungsbedarf wider: „Wir beraten schon jetzt alle Paare, die ab Mai heiraten wollen, damit sie sich überlegen können, wie sie künftig heißen möchten.“

Ein Beispiel: Wenn Herr Müller Frau Huber heiratet und die beiden keinen Ehenamen bestimmen, kann das Kind Müller-Huber oder Huber-Müller heißen – je nachdem, wie sich die Eltern entscheiden. Auch sie selbst dürfen künftig denselben Doppelnamen tragen. Ob mit oder ohne Bindestrich, ist eine persönliche Entscheidung. „Ein Paar war heute bei mir und war unschlüssig, ob es den Bindestrich setzen soll. Ohne Bindestrich ist bisher noch sehr ungewohnt“, berichtet Eutinger. Eine Empfehlung könne sie nicht geben – die Entscheidung liege allein bei den Paaren.

Traditionen und neue Möglichkeiten

Auch wenn das Gesetz mehr Möglichkeiten eröffnet, bleibt es spannend, ob eine Konstante bei der Namenswahl bestehen bleiben wird: In den meisten Fällen übernehmen Frauen den Namen ihres Mannes. „Das war auch nach den vorherigen Reformen so“, sagt Eutinger. 2024 haben sich in Heidenheim 188 Paare das Ja-Wort gegeben. In 142 Fällen wurde der Name des Mannes als Ehename gewählt. Nur 16 Mal entschied sich einer von beiden für einen Doppelnamen.

Heidenheims Standesbeamtin Heidrun Eutinger. Rudi Penk

Wer demnächst heiraten möchte oder ein Kind bekommt, kann sich schon jetzt beim Standesamt beraten lassen. Die Zuständigkeit hängt dabei vom Anliegen ab: Die Geburt wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Im Heidenheimer Standesamt landen zum Beispiel alle Geburten aus dem Klinikum Heidenheim. Für Fragen zum Namensrecht ist hingegen das Standesamt am Wohnort zuständig.

Selbstbestimmungsrecht: Mehr Wechsel von Frau zu Mann in Heidenheim

Wie intensiv die neuen Optionen künftig genutzt werden, bleibt abzuwarten. „Das Interesse ist da, gerade bei der Frage, ob das Kind beide Namen tragen kann“, sagt Eutinger. Erfahrungsgemäß flaut ein anfänglicher Andrang aber meist wieder ab – so auch nach dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024.

Menschen, die sich nicht mit ihrem bei der Geburt eingetragenen Geschlecht identifizieren, haben es dadurch leichter, den Eintrag ändern zu lassen. „Damals gab es viele Anfragen“, berichtet Eutinger. Dann habe das Interesse wieder nachgelassen. Im Einzelnen haben zehn Menschen beim Standesamt Heidenheim eine Erklärung bezüglich des Geschlechts abgegeben, wobei in allen Fällen von weiblich zu männlich gewechselt wurde. Dazu kamen 17 beim Standesamt Heidenheim ins Geburtenregister eingetragene Erklärungen, die bei anderen Standesämtern aufgenommen wurden. Davon gab es neunmal einen Wechsel von weiblich zu männlich, in fünf Fällen einen Wechsel von männlich zu weiblich und dreimal ein Wechsel von weiblich zu ohne Angabe.

Namensbesonderheiten – aber nicht für alle

Die Reform des Namensrechts bringt nicht nur neue Freiheiten, sondern auch einige Besonderheiten für anerkannte Minderheiten in Deutschland

Sorbinnen dürfen ihren Nachnamen weiblich abwandeln, wie es ihrer Tradition entspricht – etwa aus „Nowak“ wird „Nowakowa“.

Friesische Kinder können künftig auch den Vornamen eines Elternteils als Nachnamen tragen – „Peters“ oder „Marias“ etwa als Hinweis auf Vater oder Mutter.

Solche Sonderregelungen gelten nur, wenn tatsächlich eine entsprechende Volkszugehörigkeit nachgewiesen wird – in Heidenheim also eher die Ausnahme als die Regel.

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