Bearbeitung läuft noch

Wenige Widersprüche in Heidenheim gegen Grundsteuerbescheide

Anfang des Jahres hat die Heidenheimer Stadtverwaltung 22.000 Grundsteuerbescheide verschickt. Nur wenige Betroffene legten Widerspruch ein.

Der erste öffentliche Aufschrei ist verklungen, bei manchen hallt die Aufregung über die Grundsteuerreform aber immer noch nach. Wahrzunehmen und dokumentiert ist das im Rathaus: Gegen die knapp 22.000 Bescheide, die die Stadtverwaltung Anfang Januar versandt hatte, gingen bislang 220 Widersprüche ein.

Heidenheim falle damit nicht aus dem Rahmen, sagt Stadtkämmerer Guido Ochs. Die Stadt bewege sich vielmehr „bei einer Widerspruchsquote von einem Prozent in einem vergleichbaren Rahmen wie andere Kommunen“.

Vorwurf entkräftet, die Stadt Heidenheim bereichere sich

Als Ochs den Mitgliedern des Gemeinderats jetzt den Sachstand erläuterte, trat er einem Vorhalt entgegen, der in Diskussionen von Anfang an als unsichtbare Größe Teil der veränderten Berechnungsformel ist: Die Städte und Gemeinden hielten sich nicht an die seitens der Politik formulierte Vorgabe, die Grundsteuerreform aufkommensneutral zu gestalten. Bedeutet: Die Einnahmen einer Kommune sollen vor und nach der Reform ungefähr auf dem gleichen Niveau liegen.

Also was denn nun: moderne Wegelagerei oder notwendiges Übel? „Wir haben die Reform nicht dazu genutzt, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren“, stellte Ochs klar. Als Beleg führte er an, die ursprüngliche Kalkulation habe darauf beruht, dass der Betrag, der am Ende in der städtischen Kasse lande, um 2,5 Prozent geringer ausfalle. Aktuell sei jedoch vom Doppelten auszugehen. „Wir liegen eine halbe Million Euro unter unserem Ansatz“, fügte Oberbürgermeister Michael Salomo an, „man kann also wirklich nicht behaupten, dass wir uns an der Grundsteuer gesundstoßen.“

Seitens des Gemeinderats pflichtete ihm Hans-Peter Neff (SPD) bei: „Wir haben uns für einen aufkommensneutralen Hebesatz entschieden“, und die ebenfalls in die Berechnung eingehenden Bodenrichtwerte beruhten auf der Arbeit der im Gutachterausschuss vertretenen Fachleute.

Ochs zufolge bezahlen die Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern jetzt im Schnitt vier Prozent mehr als zuvor, während für gewerbliche Grundstücke durchschnittlich vier Prozent weniger anfallen. Woher rührt also der sich in besagten Widersprüchen ausdrückende Ärger? Es sind zu einem guten Teil die Ausreißer, bei denen fortan drei- bis fünfmal so hohe Beträge geleistet werden müssen. Sie betreffen nach Einschätzung von Stadtrat Michael Kolb (CDU) viele Ältere, die ihre Häuser bauten, als große Grundstücke noch der Normalfall waren. Er bat darum, im jeweiligen Einzelfall mit Fingerspitzengefühl vorzugehen.

Viele Widersprüche werden zurückgenommen

Der Ablauf bei der Bearbeitung folgt Ochs zufolge einer Empfehlung des Städte- und Gemeindetags. Demnach erhalten die Steuerpflichtigen zunächst eine Eingangsbestätigung für ihren Widerspruch. Dieser würde nach erläuternden Hinweisen der Verwaltung oftmals zurückgenommen, so der Kämmerer. Ein Aussetzen des Widerspruchverfahrens erfolgt nicht, da die Verwaltungsgerichtsordnung einen solchen Schritt nicht vorsieht.

Ist der Widerspruch unbegründet – laut Verwaltung betrifft das 98 Prozent der Fälle – erhalten die Steuerpflichtigen im zweiten Schritt die Aufforderung, ihn zurückzunehmen. Andernfalls erteilt die Stadt einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid. Helmuth Feichtenbeiners (SPD) Appell, „human vorzugehen und nicht gleich mit 150 Euro Kosten zu drohen“, begegnete Ochs mit dem Hinweis, ehe es dazu komme, erfolgten aufwändige Schriftwechsel oder Telefonate.

Immer noch Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform

Die Bandbreite der Einspruchsgründe ist groß. Sie reicht von grundlegenden Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform über Vorbehalte gegenüber der Höhe des Hebesatzes bis zu potenziellen Datenfehlern im Messbescheid.

Anträge, vom Einziehen der Steuer zunächst abzusehen, bleiben normalerweise erfolglos. Möglich sei das nur, sofern eine unbillige Härte vorliege, teilt die Verwaltung mit. Zu verstehen ist darunter beispielsweise, dass dem Steuerpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen, die existenzbedrohend wirken können. Die Bearbeitung der Widersprüche läuft laut Ochs momentan noch auf Hochtouren. Die Umstellung auf die neue Berechnung der Grundsteuer habe der Stadtverwaltung zwar viel Arbeit bereitet, allerdings auch einen Mehrwert gebracht: „Wir haben jetzt einen digitalen Datenbestand.“

Stadt erwartet geringere Einnahmen

In Heidenheim gilt seit diesem Jahr bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) ein Hebesatz von 268 Prozent, bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) sind es 515 Prozent. Die Verwaltung ging im Zuge ihrer Planungen davon aus, dass die Grundsteuer A 65.000 Euro einbringt, die Grundsteuer B 9,47 Millionen. 2024 waren es 57.000 bzw. 9,66 Millionen. Mittlerweile ist abzusehen, dass das Steueraufkommen geringer ausfallen wird.

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