Bundesgerichtshof

Mordurteil nach Automatensprengung und Unfall rechtskräftig

Ein Trio sprengt zwei Geldautomaten. Bei der Flucht rast einer der Täter als Geisterfahrer auf der Autobahn in ein entgegenkommendes Auto. Nun muss er wegen Mordes lebenslang hinter Gitter.

Gesprengte Geldautomaten und eine halsbrecherische Flucht vor der Polizei: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen Geldräuber bestätigt, der bei seiner Flucht auf der Autobahn einen tödlichen Unfall verursachte. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist damit rechtskräftig. (Az. 1 StR 559/24)

Das Landgericht hatte den Mann unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Diebstahl schuldig gesprochen. Es sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit zwei mitangeklagten Komplizen im November 2023 zwei Geldautomaten in Wiernsheim nahe Pforzheim gesprengt und rund 41.000 Euro Bargeld erbeutet hatte. Die drei Männer haben alle die niederländische Staatsbürgerschaft.

Fluchtauto kollidiert mit Transporter

Bei ihrer Flucht steuerte der Fahrer den Fluchtwagen als Geisterfahrer auf die Autobahn 6. Nachdem er seine beiden Mitfahrer auf einem Autobahn-Parkplatz hatte aussteigen lassen und alleine immer noch gegen die Fahrtrichtung weitergefahren war, kollidierte er mit einem entgegenkommenden Transporter. Der Fahrer des Transporters wurde schwer verletzt, sein Beifahrer verstarb.

Der Fahrer des Fluchtautos legte ebenso wie einer der Komplizen gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein. Die Überprüfung des obersten deutschen Strafsenats ergab jedoch keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil, wie der BGH nun mitteilte. Die Revisionen wurden demnach verworfen.