Medien & Parteien

AfD muss ARD-«Monitor» zu Parteitag zulassen

Gerichtsbeschluss gegen Parteiwiderstand: Das Politmagazin «Monitor» erhält Zutritt zum AfD-Parteitag, doch die Partei fordert eine mündliche Verhandlung.

AfD muss ARD-«Monitor» zu Parteitag zulassen

Die AfD Thüringen muss nach einem vorläufigen Gerichtsbeschluss dem ARD-«Monitor»-Magazin doch Zutritt zu ihrem Landesparteitag gewähren.

Das Landgericht Erfurt teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass dem Antrag des öffentlich-rechtlichen Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben worden sei. Zugleich hieß es von einem Gerichtssprecher, dass die Gegenseite eine mündliche Verhandlung in der Sache gefordert habe. Wie der Fall bei Gericht weitergeht und ob es zu einer Verhandlung kommt, blieb zunächst offen.

Am Freitag beginnt der Landesparteitag der AfD Thüringen. Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass dem Team von ARD-«Monitor» von der Partei anders als im Fall anderer Medien die Zulassung für eine Berichterstattung verweigert wurde.

«Monitor»-Leiter Georg Restle hatte die Entscheidung der vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei als «Offenbarungseid eines rechtsextremen AfD-Landesverbandes, der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält» kritisiert.

«Plumpe Stimmungsmache»

Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, hatte seine Begründung für den Ausschluss des «Monitor»-Teams auf der Plattform X, früher Twitter, veröffentlicht. Er betonte darin unter anderem, es entspreche dem Interesse der Partei, dass von Parteitagen berichtet werde. Die Akzeptanz ende, «wenn überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein kann». Möller schrieb auch von «plumper Stimmungsmache».

Der WDR-Sender hatte betont, es sei höchst bedenklich, dass «eine im Parlament vertretene Partei Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu einem Parteitag verwehrt, weil sie mit der Berichterstattung nicht einverstanden ist».