«Badewannen-Mord»: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch
Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern fordert die Staatsanwaltschaft Freispruch für den angeklagten Manfred Genditzki. Er hatte für die mutmaßliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen. Die Staatskasse sei verpflichtet, Genditzki dafür zu entschädigen, sagte Staatsanwalt Michael Schönauer.
Der 62-Jährige, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten.
Das Urteil wurde nach zwei Revisionen schließlich rechtskräftig. Nach einem jahrelangen Kampf Genditzkis wurde der Fall neu aufgerollt – was höchst selten vorkommt. Im neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört worden, die den jahrelang inhaftierten Mann aus Sicht seiner Verteidigung entlasten.
«Wir rechnen mit einem Freispruch», hatte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick zu Beginn des Prozesses erklärt. Sie geht davon aus, dass die alte Dame schlicht einen Unfall hatte und sich den Kopf aufschlug, als sie in die Wanne stürzte. An diesem Freitag (7. Juli) könnte das Urteil fallen.