BGH bestätigt Haft wegen islamistischer Messerattacke in ICE
Die Verurteilung eines Mannes wegen einer islamistisch motivierten Messerattacke in einem ICE in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils des Oberlandesgerichts München unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Der dritte Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten.
Der damals 27-Jährige hatte am 6. November 2021 in einem ICE auf der Fahrt von Passau nach Nürnberg vier arglose Fahrgäste mit einem Messer angegriffen. Drei der Männer wurden dabei schwer verletzt, sie überlebten den Angriff auch dank schneller medizinischer Hilfe.
Die Bundesanwaltschaft war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen und hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Anwälte der Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung an.
Sachverständige: Psychische Erkrankung nur vorgetäuscht
Die Verteidigung sah in dem in Syrien aufgewachsenen, palästinensischen Volkszugehörigen hingegen einen schuldunfähigen, paranoid Schizophrenen. Sie plädierte für einen Freispruch und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Ihr Mandant habe sich verfolgt und überwacht gefühlt.
Wie das Oberlandesgericht jedoch feststellte, war der seit 2014 in Deutschland lebende Mann beim Begehen der Tat voll schuldfähig. «Das Gericht hat zu dieser Frage mehrere psychiatrische Sachverständige gehört, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass der Angeklagte eine psychische Erkrankung lediglich vorgetäuscht hat, um einer Bestrafung zu entgehen», erklärte der BGH in seiner Mitteilung.
Nach den Feststellungen des Münchner Staatsschutzsenat hatte sich der muslimische Angeklagte ab 2017 in seinem Glauben extrem radikalisiert und hing einer islamistisch-salafistischen Ideologie an, wie der BGH mitteilte. Er habe die säkulare Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt und sich als Einzeltäter durch eine terroristische Gewalttat in Deutschland am sogenannten Dschihad, dem Heiligen Krieg gegen «Ungläubige», beteiligen wollen. Das Gericht ging von den Mordmerkmalen niedrige Beweggründe und Heimtücke aus.