Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Dieses hatte die inzwischen 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
NS-Verbrechen
BGH bestätigt Verurteilung von früherer KZ-Sekretärin
August 20, 2024, 8:06: Uhr
Leipzig (dpa) -
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen beim Bundesgerichtshof (BGH). (zu dpa: «BGH bestätigt Verurteilung von früherer KZ-Sekretärin»)
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