Ein Rechtsstreit zwischen Tierschützern und Behörden um ein Biber-Weibchen in den USA und dessen mögliche Auswilderung nach zwei Jahren in Pflege ist jetzt beigelegt. Nibi, wie der Nager genannt wird, darf zu Lehrzwecken weiterhin in der Tierpflegestation in Chelmsford im Bundesstaat Massachusetts bleiben und muss nicht in die freie Wildbahn, wie die staatliche Abteilung für Wildtiere des Bundesstaats mitteilte.
Die Behörden hatten dies eigentlich durchsetzen wollen, da ein gesunder Biber aus ihrer Sicht nicht länger in Obhut gehalten werden sollte.
Das verwaiste Tier mit dem rotbraunen Fell war vor zwei Jahren im Alter von sieben Tagen am Straßenrand gefunden worden, wie die Tierschutzorganisation Newhouse Wildlife Rescue in Chelmsford mitteilte.
Nibi will keinen Kontakt mit anderen Bibern
Die Pfleger päppelten Nibi wieder auf und versuchten vergeblich, sie mit anderen Bibern in Kontakt zu bringen. Daher sei sie ausschließlich an Menschen gewöhnt, von ihnen gepflegt und versorgt worden.
Seit sie alt genug ist, um nach draußen zu gehen, lebe Nibi ganztägig in einem Außengehege und werde nur bei schlechtem Wetter und für Untersuchungen ins Haus geholt, so Newhouse. «Wir haben die Interaktionen mit ihr auf ein Minimum reduziert.» Doch sie sehne sich weiter danach, im Reha-Raum zu sein, den sie wohl mit Familie und Sicherheit verbinde.
«Ich wünschte, sie wäre nicht so eine Diva»
«Ich wünschte, sie wäre nicht so eine Diva», schrieb die Gründerin der Einrichtung, Jane Newhouse, auf Facebook. Die Biber-Dame wolle nicht draußen sein und nichts mit Artverwandten zu tun haben, so die Tierpflegerin. Und sie betonte: «Wir werden kein Tier freilassen, von dem wir nicht glauben, dass es in freier Wildbahn überleben kann.»
Newhouse veröffentlichte regelmäßig Beiträge mit Fotos von Nibi, in denen sie über den aktuellen Stand des Streits mit den Behörden informierte. Die Posts bekamen Tausende Likes. Viele bekundeten in Kommentaren ihre Anteilnahme - und ihre Freude, als der Organisation jetzt offiziell genehmigt wurde, die Biber-Dame als Lehrtier in der Einrichtung behalten zu dürfen.