Der Bundesrat befasst sich morgen nicht mit der von der Bundesregierung geplanten und umstrittenen Streichung von Diesel-Steuervergünstigungen für Landwirte. Das Haushaltsfinanzierungsgesetz, in dem die Maßnahme enthalten ist, steht nicht auf der Tagesordnung der Länderkammer, wie ein Sprecher des Bundesrats sagte.
Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist für den 22. März geplant. Das bedeutet, der sogenannte Ständige Beirat stimmte beim Haushaltsfinanzierungsgesetz keiner Fristverkürzung zu. Das Gesetz soll morgen vom Bundestag verabschiedet werden, wird dann dem Bundesrat zugeleitet und in Fachausschüssen beraten.
Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, könnte aber Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Allerdings gibt es in vielen Ländern Koalitionsregierungen mit Ampel-Parteien - und wenn sich eine Landesregierung uneins ist, muss sich das Land im Bundesrat enthalten beziehungsweise kann nicht zustimmen.
Der Knackpunkt
Die Ampel-Koalition plant eine schrittweise Verringerung der Subventionen beim Agrardiesel. Bisher können sich Betriebe die Energiesteuer für Diesel teilweise zurückerstatten lassen - mit einer Vergütung von 21,48 Cent pro Liter. Das soll schrittweise verringert werden. Für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen soll es keine Subventionen mehr geben.
Die Kürzungen sind heftig umstritten und hatte eine Protestwelle der Landwirte ausgelöst.
Die SPD-geführten Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland haben einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, über den am Freitag beraten wird. Darin heißt es, die Agrarwirtschaft werde überproportional belastet.
Es solle einen deutlich längeren Zeitraum für den Abbau der Agrardiesel-Steuerrückerstattung geben, um die Entwicklung und den Umstieg auf alternative Kraftstoffe, sowie praxistaugliche und wirtschaftlich tragbare alternative Antriebstechnologien zu ermöglichen.