Bundestagsausschuss hört Experten zum Heizungsgesetz
In dieser Woche soll das sogenannte Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden. Den Aufakt der Beratungen bildet heute eine Anhörung im Klima- und Energieausschuss zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Zu Wort kommen unter anderem Vertreter aus Handwerk, Immobilienbranche, Versorgungswirtschaft sowie Verbraucherschutz. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung, wie das Plenum aller Abgeordneter beschließen möge.
Die Koalitionspartner von SPD, Grünen und FDP hatten monatelang um die Gesetzesänderung gerungen.
Wesentliche Punkte ihres Kompromisses sind:
Künftig dürfen nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Von 2024 an gilt das erst einmal nur für Neubaugebiete.
Im Bestand greift die Regel erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Sie soll bis spätestens 2028 erarbeitet werden. Dann können Hauseigentümer entscheiden, welche Heiztechnik die beste für sie ist.
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Anlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen.
Der Staat will die Wärmewende mit Milliarden fördern. 30 bis 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung sollen übernommen werden – je nach Einkommen und Tempo der Umstellung.
Opposition kritisiert das Verfahren
An vielen Details wurde zwischen den Koalitionspartnern von SPD, Grünen und FDP bis zuletzt gefeilt. Am Freitag ging eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums beim Klima- und Energieausschuss ein. In diesen Änderungsanträgen buchstabiert das Ministerium die von den Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP vereinbarten Neuerungen aus.
Der Ausschussvorsitzende Klaus Ernst (Linke) kritisierte, dass die Vorbereitungszeit für die Abgeordneten zu kurz sei. Er sprach von einer «Missachtung des Parlaments». Die Opposition kritisiert das ungewöhnliche Verfahren mit kurzen Fristen und mehrfachen Nachverhandlungen zwischen den Ampel-Partnern heftig.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion,
Reinhard Houben, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), er erwarte eine große Zustimmung zu der Gesetzesänderung. «Ich kann niemanden verstehen, der dem Gesetz nun im Bundestag nicht zustimmt.» Der Verband kommunaler Unternehmen sprach am Wochenende vom Verbesserungen verglichen mit dem ursprünglichen Entwurf. Gleichzeitig gebe es noch eine Reihe offener Fragen.
Lob für Mieterschutz
Verbände äußerten vor der Expertenanhörung Lob und Kritik geäußert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Einführung einer Beratungspflicht beim Einbau von Brennstoff-Heizungen und den maximalen Fördersatz von 70 Prozent beim Kauf klimafreundlicher Heizungen, wie aus einer Stellungnahme vor der Expertenanhörung an diesem Montag hervorgeht. Auch die Einführung einer Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter, die die umlagefähigen Kosten auf Mieter beim Heizungstausch begrenzt, sieht der Verband positiv.
Die Verbraucherschützer kritisieren aber, dass mit dem überarbeiteten Entwurf zum «Heizungsgesetz» fossile Gasheizungen auch nach dem 1. Januar 2024 eingebaut und für viele Jahre mit Erdgas betrieben werden könnten. Mit dieser «trügerischen Technologieoffenheit» gingen hohe Kostenrisiken und jahrelange Unsicherheit für Verbraucher einher. Zudem werde das Erreichen der Klimaziele «massiv in Frage gestellt».
Kritik kam von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft (BID). Eine ausreichende Förderung beim Heizungstausch müsse gesetzlich für mindestens zehn Jahre garantiert werden, so der BID. «Ohne Förderung sind die Wohnungs- und Immobilienunternehmen nicht handlungsfähig.» Auch seien starre Grenzen im Mietrecht bei hoher Inflation nicht zeitgerecht und führten zum Investitionsstopp.
Der Bundesverband Wärmepumpen forderte Hilfen für Eigentümer, um sie trotz noch fehlender Wärmeplanung der Kommunen zu Investitionen in erneuerbare Energien zu ermuntern. Auch seien Maßnahmen zur Entlastung beim Strompreis wichtig. Die Abgabenlast sei hier hoch.