Weil er Soldaten erlaubt haben soll, gestohlene Munition anonym zurückzugeben, muss sich ein früherer Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) ab heute vor dem Landgericht Tübingen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes vor. Der Vorwurf sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung, hatte es von der Anklagebehörde dazu geheißen.
Der Fall
Hintergrund ist laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28.000 Euro betragen.
Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. Der 55-Jährige habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können. Dabei sei mehr Munition abgegeben worden, als der Fehlbestand aufgewiesen habe.
Der Kern des Vorwurfs ist, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden.
Kreitmayrs Rechtsanwälte, Christian Mensching und Bernd Müssig, hatten dazu erklärt: «Die gegen Herrn General Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe sind tatsächlich und rechtlich unbegründet; die Verteidigung geht davon aus, dass die Anklage vor dem Gericht keinen Bestand haben wird.» Die Anklage sei rechtlich nicht tragfähig. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig.
Für den Prozess sind bis Ende Februar vier Verhandlungstermine angesetzt. Die Deutsche Friedensgesellschaft und andere Organisationen haben vor dem Prozessbeginn eine Protestaktion angekündigt.