Im Streit um Schadenersatzansprüche nach einem umfangreichen Datendiebstahl bei Facebook hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer gestärkt. Die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter ist relevant für Tausende Klagen an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Leitentscheidungsverfahren
Facebook unterliegt am BGH nach Datendiebstahl-Vorfall
November 18, 2024, 1:30: Uhr
Karlsruhe (dpa) -
ILLUSTRATION - Nahaufnahme durch ein Schloss auf einen Laptop-Bildschirm, auf dem das Facebook-Logo zu sehen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geprüft, unter welchen Voraussetzungen Opfer eines massiven Datendiebstahls bei Facebook Anspruch auf Schadenersatz haben. (zu dpa: «Facebook unterliegt am BGH nach Datendiebstahl-Vorfall»)
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