Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag veröffentlicht.
Gericht: AfD-Jugend gesichert extremistische Bestrebung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag veröffentlicht.
February 06, 2024, 9:49: Uhr
Köln (dpa) –
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