Heizungsgesetz: Modernisierungsumlage und Förderung
Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP haben offene Punkte beim Heizungsgesetz geklärt. Diese müssen nun in den Gesetzesentwurf übertragen werden. Was geplant ist:
Modernisierungsumlage
Konkretisiert wurden die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr, einigten sich die Fraktionsspitzen darauf, dass die Modernisierungsumlage auf 10 Prozent erhöht werden kann - aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Bislang dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Die «Leitplanken» sahen vor, dass bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt wird.
Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Davon werden dann auch die Mieter profitieren, weil die Förderung in voller Höhe weitergegeben werden müsse, wie es hieß. Die Mieterhöhung soll dann geringer ausfallen als ohne Förderung. Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren.
Förderung
Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant sei wie im Konzept des Wirtschaftsministeriums vorgesehen ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte. Für einkommensschwache Haushalte soll es eine höhere Förderung geben, zudem ist ein «Geschwindigkeitsbonus» geplant. Insgesamt soll eine Förderung von bis zu 70 Prozent erreicht werden können. Das Konzept des Wirtschaftsministeriums sah einen Höchstfördersatz von 50 Prozent vor, durch verschiedene Klimaboni.
Gasheizungen
Die Fraktionsspitzen einigten sich darauf, dass funktionierende Gasheizungen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. So eine Planung kann die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme oder auch mit Wasserstoff vorsehen. Von 2029 soll in verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent «grüne Gase» eingesetzt werden. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff.
Beratung
Ab Januar 2024 sollen Anbieter von Gasheizungen nur nach einer verpflichtende Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen - so steht es im «Leitplanken»-Papier.