Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Der hessische Landesverband der AfD darf nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden.
Es lägen «ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips» gerichtet seien, teilte das Gericht nach seiner Entscheidung über den Eilantrag mit.
Gleichzeitig urteilte das Verwaltungsgericht, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Öffentlichkeit rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet habe. Aus diesem Grunde werde das LfV dazu verpflichtet, eine erneute Pressemitteilung zu veröffentlichen, wonach es vorläufig zu unterlassen habe, bekanntzugeben, dass die AfD als Beobachtungsobjekt oder als Verdachtsfall geführt werde. Der Beschluss (6 L 1166/22.WI) ist noch nicht rechtskräftig.