Seit Anfang 2023 haben die Jobcenter rund 234.300 Menschen zum Integrationskurs geschickt, davon rund 154.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Das zeigen vorläufige Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für den Zeitraum von Anfang Januar 2023 bis Ende Januar 2024, die der dpa vorliegen. 2022 waren es sogar rund 340.000 neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschiedlicher Nationalitäten gewesen, die zu einem solchen Kurs zugelassen beziehungsweise verpflichtet wurden. Hauptgrund für den damaligen Anstieg bei den Teilnehmerzahlen 2022 war der Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die damit einsetzende Fluchtbewegung.
Bei einem allgemeinen Integrationskurs gibt es sechs Sprachkursabschnitte und einen Orientierungsteil, insgesamt 700 Unterrichtsstunden. Allein im Januar dieses Jahres sprachen die Jobcenter laut Bamf knapp 18.000 Verpflichtungen und rechtlich unverbindliche Zulassungen zur Teilnahme an einem Kurs aus. Im Gegensatz zu Asylbewerbern, die nach ihrer Ankunft zunächst nur Anspruch auf eine Versorgung auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes haben, erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine von Beginn an Bürgergeld und werden durch die Jobcenter betreut. Sie können von diesen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie keine ausreichenden Sprachkenntnisse für eine berufliche Tätigkeit besitzen und es für sie zumutbar ist.
Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, hält das Bürgergeld aufgrund der mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 einhergehenden veränderten Sanktionsmöglichkeiten generell und auch mit Blick auf die Integration für kontraproduktiv. «Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit haben mir neulich bei einem Ortstermin geschildert, dass ihnen nun jegliche Handhabe fehlt, um Menschen dazu zu bewegen, arbeiten zu gehen beziehungsweise einen Integrationskurs zu absolvieren», sagte die CSU-Politikerin der dpa.
Eine Sprecherin der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg teilte mit, wenn ein Leistungsberechtigter aufgefordert werde, an einem Integrationskurs teilzunehmen und die verbindlich festgelegten Pflichten nicht einhalte, müssten erst die Gründe dafür angehört werden. Für die erste Pflichtverletzung sei eine Leistungsminderung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs für einen Monat vorgesehen. Bei einer weiteren Pflichtverletzung sind es den Angaben zufolge 20 Prozent für zwei Monate. Im Wiederholungsfall könnten 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.