Kabinett beschließt frühere Arbeitsaufnahme für Geflüchtete
Asylbewerber und Ausländer, die über eine Duldung verfügen, sollen künftig schneller Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Das sieht eine Formulierungshilfe vor, die das Bundeskabinett nach Angaben aus Regierungskreisen zusammen mit weiteren Änderungen im Ausländerrecht und der Strafprozessordnung beschlossen hat.
Sie sieht vor, dass Geduldeten im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis erteilt wird. Außerdem soll das Arbeitsverbot für Geflüchtete, die in Erstaufnahmeeinrichtungen für Alleinstehende leben, bereits nach sechs Monaten entfallen. Bisher galt das Verbot für neun Monate.
Die Ampel-Koalition will auch die Stichtagsregelung für die sogenannte Beschäftigungsduldung ändern. Bisher kann diese Möglichkeit nur nutzen, wer vor dem 1. August 2018 in die Bundesrepublik gekommen ist. Künftig sollen alle, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind, diese Chance auf eine langfristige Bleibeperspektive nutzen können.
Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern «offensichtlich unbegründete» Asylanträge gestellt oder ihre Identitätsklärung verweigert haben, sollen von den nun auf den Weg gebrachten Erleichterungen nicht profitieren können.
Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 rund 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248 000 mit einer Duldung.
«Arbeitgeber suchen händeringend nach Arbeitskräften, Kommunen brauchen Entlastung, und Menschen, die arbeiten, tragen etwas bei, werden Steuerzahler», sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende, Andreas Audretsch. Während Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) und andere in der Migrationspolitik rhetorisch eskalierten, kümmere sich die Ampel-Koalition um pragmatische Lösungen.
Regelungen zum Datenaustausch
Das Kabinett beschloss außerdem Regelungen zum automatischen Datenaustausch im Ausländer- und Sozialrecht. Damit soll beispielsweise sichergestellt werden, dass eine Ausländerbehörde darüber informiert wird, wenn jemand keine Sozialleistungen mehr bezieht. Umgekehrt soll die Stelle, die sich um die Auszahlung von existenzsichernden Leistungen kümmert, direkt von der Ausländerbehörde hören, wenn ein Ausländer fortgezogen ist. Derzeit «erhalten Leistungsbehörden Daten etwa zum Fortzug eines Ausländers nur auf Ersuchen im Einzelfall», heißt es in dem Gesetzentwurf.
Ebenfalls verabschiedet wurde ein Vorschlag für die Verschärfung der Strafvorschriften für Schleuser. Schleuser, die das Leben von Menschen leichtfertig aufs Spiel setzen, sollen demnach künftig mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder Haft von 10 bis 15 Jahren bestraft werden. Bislang liegt der Strafrahmen hier bei 3 bis 15 Jahren.