Bundesjustizminister Marco Buschmann hält eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt für unnötig. Damit stellt er sich gegen eine entsprechende Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erhoben worden war.
Auch der Vorschlag der Innenministerinnen und Innenminister, im Strafgesetzbuch eine zusätzliche Regelung zum Cybermobbing zu schaffen, ist aus Sicht des FDP-Politikers überflüssig. Unter Cybermobbing versteht man die Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Menschen auf Websites, in Foren, sozialen Netzwerken oder Chats.
Buschmann sieht nach eigener Aussage zwar ebenfalls eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern. Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten dies aber selbst regeln, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort - nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.
«Häusliche Gewalt bedeutet für die Betroffenen unerträgliches Leid», betonte Buschmann. Er sei sich mit den Innenministern auch einig, dass es hier mehr Schutz brauche. «Als Justizminister tue ich konkret etwas dafür», fügte er hinzu. Sein Ministerium arbeite derzeit an Reformen des Kindschaftsrechts und des Familienverfahrensrechts. Bei beiden Vorhaben gehe es um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt.
Buschmann: Länder können elektronische Fußfessel im Polizeirecht regeln
Wenn die Innenminister die Fußfessel für ein sinnvolles Instrument im Kampf gegen häusliche Gewalt hielten, könnten sie diese über das Polizeirecht, das Ländersache sei, sofort einführen, meinte Buschmann. «Wenn man die Fußfessel will, wäre eine Regelung darüber im Polizeirecht auch gut aufgehoben», sagte der FDP-Minister. Denn schließlich wendeten sich Opfer häuslicher Gewalt typischerweise zunächst einmal an die Polizei. «Deshalb ergibt es auch Sinn, dass die Polizei über die Anordnung der Fußfessel entscheidet.»
Das Polizeirecht in Bayern und in Hamburg ermögliche die Fußfessel sowohl bei Anordnung einer polizeilichen Maßnahme als auch parallel zum Zivilrechtsschutz, führte Buschmann aus. «Niemand hindert die anderen Länder daran, sich hier ein Beispiel zu nehmen.»
Verbote, die Wohnung zu betreten und sich der Frau zu nähern, müssten «konsequent durchgesetzt und engmaschig kontrolliert werden», hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der IMK im Juni gesagt. Sie sei dazu im Austausch mit Buschmann. Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht würden, könne die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und Gewalt gegen Frauen besser verhindern. Als Vorbild hatte Faeser entsprechende Regelungen in Österreich genannt. 2023 sind laut Polizeistatistik in Deutschland 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht worden - 22 mehr als im Vorjahr. Unter den Männern waren es 24.
Buschmann: Cybermobbing kann jetzt schon bestraft werden
Der IMK-Vorsitzende, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), hatte bei dem Treffen in Potsdam auch auf vor allem für Jugendliche oft erheblichen Folgen von Mobbing in sozialen Medien und Chats hingewiesen. Er sagte: «Cybermobbing ist ein wachsendes Phänomen, das bisher unterschätzt wird, obwohl es für die Opfer zu schwerwiegenden Auswirkungen in vielen Lebensbereichen führt.» Die Justizminister sollten daher prüfen, ob sie die Einführung eines gesonderten Straftatbestands für sinnvoll erachten. Anders als bei einer Beleidigung in der realen Welt, etwa auf dem Schulhof, seien die Folgen einer solchen Tat durch die Verbreitung im virtuellen Raum für die Betroffenen viel gravierender.
In der Analyse der Folgen stimmt Buschmann den Innenministern zu. Cybermobbing könne Menschen extrem unter Druck setzen, ihre bürgerliche Existenz gefährden, zu Gesundheitsschäden oder noch Schlimmerem führen, sagte er. Zugleich betonte er: «Mir sind die Rufe der Innenminister nach Verschärfungen des Strafrechts aber etwas zu reflexhaft.» Denn der Rechtsstaat halte schon sehr viele Instrumente bereit, etwa im Strafgesetzbuch. «Da gibt es den Nachstellungsparagrafen, der auch auf Cybermobbing-Konstellationen anwendbar ist und bei einfacher Begehung eine Bestrafung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ermöglicht - bei schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre.» Solche Straftaten müssten vor allem konsequent ermittelt und zur Anklage gebracht werden. Hier könnten die Landesinnenminister durch entsprechendes Personal, Fortbildung und Sachmittel einen wichtigen Beitrag leisten.
Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung
Zu weitgehend findet Buschmann die Wünsche von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihrer Länderkollegen auch in Bezug auf die Speicherung von IP-Adressen. Sein Entwurf für das alternative Quick-Freeze-Verfahren sei fertig «und entspricht dem, was wir regierungsintern besprochen haben», sagte der Minister. Da die Sozialdemokratie weiter über die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen diskutieren und nachdenken wolle, habe sein Ministerium seinen Vorschlag entsprechend angepasst, um dies zu ermöglichen. Der Entwurf sei «überreif, um nun in die Ressortabstimmung zu gehen».
Im April einigten sich Buschmann und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf das Quick-Freeze-Verfahren. Dabei werden Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung besteht. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorhaben dauert noch an. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Speicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Faeser tritt für eine neue rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation ein - vor allem um den Kampf gegen Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern zu erleichtern.