Nach langem Ringen haben sich Ampel-Koalitionsfraktionen auf die letzten Einzelheiten zur Legalisierung von Cannabis verständigt. «Das Gesetz kann damit zum 1. April in Kraft treten», teilten die Vize-Fraktionschefs Dagmar Schmidt (SPD), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) nach einer abschließenden Verhandlungsrunde in Berlin mit.
«Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden.»
Das Gesetz soll nun in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Mit der Einigung der Ampel-Fraktionen gilt die Zustimmung als sicher.
Der Bundesrat wird sich dann voraussichtlich am 22. März mit dem Gesetz befassen. Dessen Zustimmung ist aber nicht nötig. Die Länderkammer kann lediglich Einspruch einlegen. Da in jeder Landesregierung außer der bayerischen mindestens eine Ampel-Partei vertreten ist, gilt ein Einspruch aber als unwahrscheinlich und das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April als ziemlich sicher.
Das ändert sich
Mit diesem Tag wird dann das seit mehr als 40 Jahre geltende Cannabis-Verbot aufgehoben. Verkauf und Anbau waren in den 70er und frühen 80er Jahren gesetzlich untersagt worden. Nun soll Cannabis zum 1. April im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.
Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.
Ein langes Hin und Her
Die Regierungsfraktionen hatten sich eigentlich schon Ende November auf den Gesetzentwurf verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach später von einem «neuen Ansatz, um Heranwachsende von der Droge möglichst fernzuhalten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Stoffe zu kontrollieren».
SPD-Innenpolitiker hatten allerdings kurz nach der Einigung Bedenken geltend gemacht. Dabei ging es etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabiskonsum. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler monierte in der «Rheinischen Post», man werde die Auswirkungen des Gesetzes im Alltag sehr schnell merken, «weil buchstäblich an jeder Ecke, zum Beispiel in Straßencafés, gekifft werden dürfte».
In den Koalitionsgesprächen wurde das Gesetzespaket aber nicht noch einmal aufgeschnürt. Lediglich bei der Überprüfung der Wirksamkeit wurde eine Änderung vorgenommen. Statt erst nach vier Jahren soll sie nun stufenweise erfolgen. Eine erste Evaluation soll es nach einem Jahr geben, eine zweite nach zwei Jahren und eine abschließende nach vier Jahren. Dabei soll auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen werden.