Justiz

Kohl-Beschwerde gegen Diekmann-Buch: Teilerfolge bei Gericht

In «Ich war Bild» schreibt Kai Diekmann über sein Verhältnis zu Helmut Kohl, aber auch über Auseinandersetzungen des Altkanzlers mit dessen Söhnen. Die Familie klagt - und bekommt teilweise Recht.

Kohl-Beschwerde gegen Diekmann-Buch: Teilerfolge bei Gericht

Ein juristischer Streit um Passagen im Buch von Ex-«Bild»-Chefredakteur Kai Diekmann zur Familie von Altkanzler Helmut Kohl ist mit Teilerfolgen für beide Seiten ausgegangen.

Das Landgericht Hamburg verbot in einem Eilverfahren auf Unterlassung drei von fünf bemängelten Äußerungen, der andere Teil wurde zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Die bereits gedruckten Bücher können zugleich weiter verkauft werden und müssen nicht geändert werden.

Entscheidung juristisch anfechtbar

Die bemängelten Passagen drehen sich laut Gericht grob um finanzielle Details in Auseinandersetzungen des Altkanzlers mit seinen Söhnen. Der Antrag bei Gericht wurde von den Söhnen Walter und Peter Kohl gestellt und richtete sich gegen die zu Bertelsmann gehörende Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH, die das Buch publiziert. Die Gerichtsentscheidung kann laut dem Sprecher juristisch noch angefochten werden.

Im Mai erschien das Buch «Ich war Bild». Diekmann stand von 2001 bis Anfang 2017 an der Spitze von Deutschlands größter Boulevardzeitung. In den Memoiren schildert der 58-Jährige Erlebnisse aus seiner Zeit als Chefredakteur. Im vierten Kapitel schreibt er über sein Verhältnis zu und seine Erlebnisse mit Altkanzler Helmut Kohl (1930-2017), den er als «väterlichen Freund» bezeichnet.

Dabei geht der 58-Jährige auch auf die Beziehung zwischen Kohl, dessen beiden Söhnen (59 und 58) und Kohls zweiter Ehefrau Maike Kohl-Richter (59) ein. Diekmann listet angebliche Details zu Streitigkeiten um das Erbe auf und beschreibt eine Kluft zwischen Söhnen und Vater, die in den Jahren vor dessen Tod am 16. Juni 2017 immer tiefer geworden sei.

Verlag prüft Rechtsmittel

Nach dem Erscheinen hatte Walter Kohl der dpa mitgeteilt, dass er rechtliche Schritte gegen das Buch prüfen lasse und dass viele Darstellungen Diekmanns falsch seien.

Vom Verlag hieß es zu der Gerichtsentscheidung: «Autor und Verlag prüfen derzeit die Einlegung von Rechtsmitteln, sind aber schon jetzt sehr erfreut, dass die aktuell im Handel befindlichen Exemplare des Bestsellers von Kai Diekmann weiterhin ungestört verkauft werden können.» Der «Spiegel» zitierte Walter Kohl zugleich mit der Einschätzung, dass die Gerichtsentscheidung eine «krachende Niederlage» für die Gegenseite sei.