Die Länder wollen die unabhängige Stellung des Bundesverfassungsgerichts mit einer Grundgesetzänderung besser vor Verfassungsfeinden schützen. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung der Vorsitzenden der Justizministerkonferenz aus Niedersachsen, Bayern und Hamburg hervor.
Der Gesetzentwurf werde derzeit auf Grundlage von Vorarbeiten Nordrhein-Westfalens und im Austausch mit einer ehemaligen Richterin und einem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht erarbeitet, hieß es.
Die Justizministerkonferenz hatte demnach Ende vergangenen Jahres eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum wehrhaften Rechtsstaat unter Federführung Hamburgs eingesetzt. Gegenstand der Beratungen der Arbeitsgruppe sind etwa eine Festlegung der zwölfjährigen Amtszeit und das Verbot der Wiederwahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts.
«Es ist an der Zeit, dass wir über Parteigrenzen hinweg in Bund und Ländern gemeinsam für einen wehrhaften Rechtsstaat eintreten», sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), die in der Justizministerkonferenz die Justizressorts der Grünen, SPD, Linken und FDP koordiniert.
Hüter der Verfassung müssen geschützt werden
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte für die unionsgeführten Justizressorts: «Fast 75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes erleben wir derzeit Entwicklungen, die eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen. Feinde des Rechtsstaats und der Demokratie bedrohen unsere freiheitliche Gesellschaft auch von innen.» Der Rechtsstaat müsse wehrhaft sein und insbesondere die Hüter der Verfassung entschlossen und konsequent schützen.
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), Vorsitzende der Justizministerkonferenz, sagte: «Wenn Antidemokraten an die Macht kommen, ist die unabhängige Justiz oft ihr erstes Angriffsziel. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht und Hüter des Grundgesetzes repräsentiert den Rechtsstaat in herausgehobener Weise.»
Was soll sich ändern?
Erwogen wird in der Ampel-Koalition, Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Diese könnten dann nicht mehr mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Das könnte zum Beispiel verhindern, dass bei einem Regierungswechsel Richter vergleichsweise einfach aus dem Amt entfernt werden könnten oder die Rolle des Verfassungsgerichts verändert werden könnte.