«Menschenrecht»: Paus verteidigt Selbstbestimmungsgesetz
Familienministerin Lisa Paus hat mit Blick auf das geplante Selbstbestimmungsgesetz betont, dass die Entscheidung über die eigene geschlechtliche Identität ein Menschenrecht ist.
«Kein Mensch sollte langwierige Gerichtsverfahren und psychiatrische Gutachten über sich ergehen lassen müssen, nur um seinen Personenstand im Pass ändern zu können», sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. «Die selbstbestimmte Entscheidung über die eigene geschlechtliche Identität ist Kern des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Schließlich ist diese selbstbestimmte Entscheidung ein Menschenrecht.»
Der Bundestag beschäftigt sich am Mittwochabend in erster Lesung mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Dadurch soll künftig jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich vor allem an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), forderte alle demokratischen Parteien auf, sich «schützend vor transgeschlechtlichen Menschen zu stellen und ihre Menschenwürde zu verteidigen.» In den letzten Monaten sei mit diffamierenden Falschbehauptungen gezielt gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz Stimmung gemacht worden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Es dürfen keine Ängste und Unsicherheiten geschürt werden, nur um auf Stimmenfang zu gehen. Statt auf dem Rücken der Betroffenen die Stimmung weiter anzuheizen, fordere ich insbesondere die Union dazu auf, eine sachliche Debatte über das Gesetz zu führen.»
Union kritisiert den Entwurf
Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Dorothee Bär (CSU) kritisierte unter anderem die Regelungen zum Geschlechtseintrag für Kinder und Jugendliche. «Jugendliche, vor allem Mädchen, sind gerade in der Pubertät unsicher bezüglich ihrer Geschlechtsidentität», sagte Bär der «Welt». «Das Selbstbestimmungsgesetz leistet gerade bei dieser vulnerablen Gruppe der Tendenz Vorschub, altersbedingten Persönlichkeitszweifeln gleich mit einem rechtlichen Geschlechtswechsel zu begegnen.» Das Gesetz sehe auch für Jugendliche keine verpflichtende Begutachtung mehr vor.
Die Vizevorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, warf dem Bund vor, schwierige Entscheidungen dabei auf Bundesländer oder Vereine abzuwälzen: Welche Regeln für Umkleidekabinen in Schulen oder Sportvereinen gelten würden, bleibe beispielsweise ungeklärt. Dieses Gesetz schaffe «nur Rechtsunsicherheit», sagte sie dem Portal web.de.