Millionencoup: Sparkasse muss Kunden besser entschädigen
Im Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Bankschließfächern in Norderstedt hat das Landgericht Hamburg den Klagen von drei Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa) stattgegeben. Die Sparkasse hafte für den nachgewiesenen Schaden der Schließfachinhaber, stellte die Zivilkammer fest. Anstatt der 40.000 Euro, die in den Geschäftsbedingungen des Geldinstituts als Maximal-Entschädigung pro Schließfach festgelegt seien, müsse sie den drei Kunden Verluste in Höhe von 110.000, 100.000 und 68.000 Euro ersetzen.
Die Haspa habe ihre Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt, erklärte der Vorsitzende der Zivilkammer, Christoph Ruholl. Sie hätte bei der tresormäßigen Sicherung der Schließfächer den sich fortentwickelnden Stand der Technik berücksichtigen müssen. Das gelte insbesondere für den Bewegungsmelder im Tresorraum. Ein weiteres Versäumnis sei, dass der Tresorraum nicht videoüberwacht gewesen sei.
Im August 2021 waren unbekannte Täter mit Hilfe eines Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der die Kläger vertritt, geht von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf 11 Millionen Euro. Ein Vertreter der Sparkasse kündigte Berufung gegen das Urteil an.