Justiz

Mordprozess von Illerkirchberg - Lebenslange Haft

Zwei Mädchen sind auf dem Weg zur Schule, da attackiert sie ein Mann mit einem Messer. Eine 14-Jährige stirbt. Dieser Fall schockiert die Republik. Gut ein halbes Jahr nach der Tat gibt es ein Urteil.

Mordprozess von Illerkirchberg - Lebenslange Haft

Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. 

Gericht: Täter wollte sich am Landratsamt rächen

Der 27-jährige Mann wollte nach Auffassung des Gerichts eigentlich einen Mitarbeiter des Landratsamts töten. Dies erklärte der Richter des Landgerichts Ulm in seiner Urteilsbegründung.

Der Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, habe geplant, am Landratsamt Rache zu nehmen. Er habe der Behörde die Schuld gegeben, sein Leben verpfuscht zu haben, weil er ohne Pass nicht nach Afrika haben reisen können, um dort eine Frau zu finden.

In der Annahme, dass die Schülerinnen sein Messer gesehen hätten, habe er spontan beschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei rufen und so seinen Plan durchkreuzen.

Die besondere Schwere der Schuld hat das Gericht unter anderem mit dem besonders verwerflichen Vorgehen des Täters begründet. Der Angeklagte habe die beiden Mädchen auf dem Schulweg getäuscht, sie noch gegrüßt und dann zunächst das weiter von ihm entfernte Mädchen völlig unvermittelt attackiert, erläuterte der Richte. Er habe keinerlei Risiko eingehen wollen. Auch habe er noch nicht mal geprüft, wie die Mädchen reagierten.

Gericht sieht mehrere Mordmerkmale erfüllt

In dem Fall sieht das Gericht mehrere Mordmerkmale erfüllt. Die Kammer habe das Mordmerkmal der Heimtücke und das des Ermöglichens einer anderen Straftat angenommen, sagte eine Gerichtssprecherin nach der Urteilsbegründung.

Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zunächst keine Abschiebung

Ob der Täter von Illerkirchberg im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. Das müsse sich noch zeigen im Verlauf der Vollstreckung, zunächst müsse das Urteil erstmal rechtskräftig werden, sagte die Staatsanwältin am Landgericht Ulm.

«Er verbüßt die Strafe grundsätzlich erstmal hier in Deutschland», sagte sie. «Dann gibt es die Möglichkeit, dass man ihn auch abschiebt, aber dann halt von der weiteren Vollstreckung absieht. Aber wann das der Fall sein wird, nach wie viel Jahren, das wird sich zeigen.»