Prozess

Nach Tod eines Kleinkinds - Vater in Fesseln vor Gericht

In einer Wohnung in Halle wurde im Mai eine tote Zweijährige gefunden. Mit schweren Verbrennungen am ganzen Körper. Nun sitzen ihre Eltern und ihre Oma vor Gericht.

In Hand- und Fußfesseln ist der Angeklagte von Sicherheitspersonal in den Saal am Landgericht Halle (Saale) geführt worden. Nach Angaben des Richters waren die intensiven Sicherheitsmaßnahmen notwendig, nachdem es vergangene Woche in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zu einem Zwischenfall gekommen war.

Der Vater, der seit dem Tod seiner zwei Jahre alten Tochter im Mai in Untersuchungshaft sitzt, wirkte sichtlich aufgewühlt. Als die Presse versuchte, Fotos von ihm sowie der ebenfalls angeklagten Mutter und Großmutter des Kindes zu machen, schnippte der 37 Jahre alte Vater einem Journalisten einen Papierordner gegen den Kopf. Nach einer kurzen Unterbrechung aufgrund des verspäteten Eintreffens der Schöffin kehrte schließlich wieder Ruhe im Saal ein.

Vorwurf: Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater Mord durch Unterlassen und gefährliche Körperverletzung vor. Die Mutter und Großmutter des Kindes sind wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Die Verhandlung ist auf mehrere Termine im November und Dezember angesetzt.

Dem Vater wird zur Last gelegt, im Mai das Kind aus Verärgerung über dessen Verhalten in eine mit heißem Wasser gefüllte Badewanne getaucht zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er versucht haben, das Verhalten des Kindes «durch Schmerzeinwirkung zu ändern». Das Mädchen erlitt schwere Verbrennungen und hätte dringend ärztliche Hilfe benötigt. Stattdessen informierte der Vater lediglich seine damalige Partnerin und deren Mutter. Aus Angst vor Polizei und Jugendamt hätten sie beschlossen, die Verletzungen lediglich mit Brandsalbe und Quarkwickeln zu behandeln. Zwei Tage später starb das Kind.

Nur die Mutter äußerte sich zu den Vorwürfen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Ausmaß der Verletzungen den Angeklagten spätestens am Folgetag deutlich sichtbar. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst zu haben, dass Hausmittel zur Behandlung nicht ausreichten. Dennoch hielten sie an ihrer Entscheidung fest, keine medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Zustand des Kindes verschlechterte sich daraufhin zunehmend - zwei Tage nach dem Vorfall starb das Mädchen. Den Angaben zufolge hatten die schweren Verbrennungen zu einer systematischen Entzündungsreaktion im Körper des Mädchens geführt. 

Der Vater und die Großmutter äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen und kündigten an, erst später Stellung zu nehmen. Der Verteidiger der 36 Jahre alten Mutter verlas hingegen eine handschriftliche Erklärung seiner Mandantin. Darin erklärte die Mutter, dass sie dem Vater geraten habe, ärztliche Hilfe für das Kind in Anspruch zu nehmen, was dieser jedoch abgelehnt habe. Sie bereue es nun, seinem Willen gefolgt zu sein.

Zum Prozessauftakt am Montag waren noch keine Zeugen geladen, diese sollen erst bei den nächsten Verhandlungsterminen aussagen.