Innere Sicherheit

Neue Regeln für besseren Schutz kritischer Infrastruktur?

Kritische Infrastruktur bezeichnet Bereiche, die für die Versorgung der Bevölkerung besonders wichtig sind. Per Gesetz sollen Betreiber dazugehöriger Anlagen zu besonderer Vorsorge verpflichtet werden.

Neue Regeln für besseren Schutz kritischer Infrastruktur?

Betreiber von Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, die Widerstandsfähigkeit ihrer Anlagen sicherzustellen und dazu entsprechende Risikobewertungen vorzulegen. Das gilt sowohl für staatliche Einrichtungen als auch für private Unternehmen einer gewissen Größenordnung.

Der Entwurf für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz, den das Bundesinnenministerium zur Stellungnahme an die anderen Ressorts der Regierung verschickt hat, sieht außerdem Bußgelder vor für Betreiber kritischer Infrastruktur, die ihren Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Eine zentrale Rolle bei der Registrierung und Beratung ist für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn vorgesehen. Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Das neue Gesetz ergänzt bereits vorhandene Vorschriften wie beispielsweise die Trinkwasserverordnung oder gewisse DIN-Normen.

Es macht in konkreten Fragen wie der Verhinderung des Zutritts von Unbekannten zu KRITIS-Anlagen wie etwa Flughäfen oder Wasserwerke allgemeine, aber keine konkreten Vorgaben. Die Betreiber können also beispielsweise selbst entscheiden, ob sie eher auf Zäune und Mauern oder auf Wachschutz setzen.