Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat in einem Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf den neuen Polizeibeauftragten des Bundes geäußert. «Es besteht nach wie vor die Befürchtung, dass mit diesem Gesetz die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung tangiert sein könnte», heißt es in dem Schreiben des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft, Heiko Teggatz, das der dpa vorliegt. Der Bundespräsident solle deshalb das Gesetz bitte eingehend prüfen und gegebenenfalls nicht ausfertigen.
Das neue Amt des Polizeibeauftragten soll Polizisten und Bürgern eine Anlaufstelle bieten, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände anzuzeigen, heißt es in dem entsprechenden Gesetz, das am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken gebilligt worden war. Der Polizeibeauftragte soll in Kürze vom Bundestag gewählt werden. Dem Vernehmen nach ist der bayerische SPD-Abgeordnete Uli Grötsch für das Amt vorgesehen, der vor seiner Zeit im Parlament als Polizist gearbeitet hat.
Die Zuständigkeit des Bundespolizeibeauftragten beschränken sich auf Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Ansonsten sind die Bundesländer für die Polizei zuständig. Vor allem die Grünen machen sich seit Jahren für die Schaffung eines Polizeibeauftragten des Bundes stark, analog zur Position des Wehrbeauftragten.
Kritik am Polizeibeauftragten: Er darf eigenständig ermitteln
Anders als die Polizeibeauftragten in Schleswig-Holstein oder Brandenburg, die eher eine vermittelnde Rolle hätten, solle der Polizeibeauftragte des Bundes beim Bundestag «eigenständig und parallel zur Justiz, den Staatsanwaltschaften und Behörden ermitteln dürfen», kritisierte Teggatz, der auch Chef der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft ist.
Er verwies auf eine Stellungnahme von Stefanie Grünewald von der Akademie der Polizei Hamburg. Sie hatte moniert, die neue Stelle dürfe nicht mit einem einfachen Gesetz etabliert werden, sondern müsse im Grundgesetz verankert werden. Außerdem kritisierte sie die Stellenbeschreibung und forderte, der «konfrontative Charakter» sollte «zugunsten eines vermittelnden und partnerschaftlichen Ansatzes korrigiert werden».