Prozess um Entschädigung für Krankheit nach Corona-Impfung
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat die Verhandlung einer Schadenersatzklage gegen den Corona-Impfstoffhersteller Astrazeneca begonnen. Die 32 Jahre alte Klägerin hatte sich im Jahr 2021 mit dem Covid-19-Vakzin des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen. In der Folge erlitt sie eine sogenannte Darmvenenthrombose und wurde zeitweise auf der Intensivstation behandelt. An den Folgen leidet sie nach eigenen Angaben bis heute.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau Anfang Januar abgewiesen. Dagegen legte sie Berufung ein. Die Anwälte des Herstellers weisen die Forderung der Klägerin zurück und verweisen auf das Urteil der ersten Instanz.
Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Ob am Montag ein Urteil ergeht, ist unklar. Denkbar wäre auch, dass die Parteien einen Vergleich schließen.
Die Frau fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.
Zu Beginn des Prozesses beantragte der Anwalt der Frau zudem, den Hersteller zur Auskunft über alle Nebenwirkungen und negativen Folgen einer Impfung mit seinem Corona-Impfstoff zu verpflichten.