Staatszuschüsse

Schatzmeister wollen Parteiengesetz ändern

Sie sehen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts «einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber, das Parteiengesetz nachzubessern». Mit einem Brief wollen sie die Finanzierung der Parteien retten.

Schatzmeister wollen Parteiengesetz ändern

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Teilfinanzierung der Parteien drängen deren Schatzmeister auf eine Änderung des Parteiengesetzes.

Ziel ist es, die 2018 vom Bundestag beschlossene und vor kurzem vom Bundesverfassungsgericht verworfene Erhöhung der jährlichen Zuwendungen um 25 Millionen Euro ganz oder teilweise zu retten. Das geht aus einem gemeinsamen Brief der Schatzmeister von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP und Linken an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hervor. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Die Erhöhung war seinerzeit mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD vom Bundestag beschlossen worden. Die Begründung lautete, dass die Parteien erhebliche finanzielle Mehraufwendungen für die Digitalisierung und die Mitgliederbeteiligung hätten. 216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP klagten dagegen.

Jetzt unterzeichneten auch deren Bundesschatzmeister das Schreiben an Bas, in dem es heißt, dass «nachvollziehbare finanzielle Mehrbedarfe» in den Bereichen Digitalisierung und Partizipation bestünden. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehe man «einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber, das Parteiengesetz nachzubessern».

Staatliche Mittel gibt es vor allem für gewonnene Wählerstimmen. Die absolute Obergrenze hierfür war mit der Erhöhung um 25 Millionen Euro 2018 auf seinerzeit 190 Millionen Euro pro Jahr gestiegen. Karlsruhe nannte dies verfassungswidrig. Vor allem habe der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung nicht ausreichend begründet, erklärte die Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Bundestagspräsidentin Bas kündigte später an, dass sie die zu viel gezahlten Gelder von allen Parteien in voller Höhe zurückfordern werde.