Sechsjährige Tochter zu Sex-Dates mitgenommen: Haftstrafen
Weil sie über Jahre sexuelle Handlungen vor ihrer zu Beginn sechsjährigen Tochter praktizierte, ist eine 35-Jährige zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Tübinger Landgericht sprach die Mutter des zum Teil schweren sexuellen Missbrauchs in 33 Fällen schuldig. Weil sie laut Urteil auch Nacktfotos von ihrer Tochter gemacht und ihrem Sex-Partner gegeben hatte, wurde die Frau auch wegen der Herstellung kinderpornografischer Schriften verurteilt.
Ihr 32 Jahre älterer Sex-Partner wurde unter anderem wegen des Anstiftens des zum Teil schweren sexuellen Missbrauchs in 31 Fällen und sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 67-Jährige soll die Frau für Sex bezahlt haben, für die Anwesenheit der Tochter und die Anfertigung von kinderpornografischen Schriften soll er noch mehr geboten haben.
Richter: Mädchen seiner Kindheit beraubt
Von einem sehr belastenden und aufwühlenden Verfahren sprach der Richter. Der Sachverhalt sei schwer in Worte zu fassen, und manche Seiten des Falls würden einen sprachlos machen. Das Mädchen sei seiner Kindheit beraubt worden, sagte der Richter. Die Täter hätten sich sehenden Auges darauf eingelassen. Das mache fassungslos.
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden in dem teils nicht öffentlichen Verfahren vorgeworfen, die Tochter der Frau serienweise bei Sex-Dates in Altensteig südwestlich von Stuttgart dabei gehabt zu haben. In mindestens einem Fall musste das Mädchen laut Feststellung des Gerichts die Szenen filmen. Immer wieder musste sie zudem die Selbstbefriedigung ihrer Mutter dokumentieren und auch selbst vor der Kamera posieren.
Laut Anklage sollen sich die Taten zwischen September 2013 und März 2018 abgespielt haben. Unter anderem sollen die Treffen in einem Wald im Laderaum eines Kleinbusses stattgefunden haben.
Wie der Richter erklärte, gab es einen Codenamen für das Kind: «Palme». Das sei ein Kosename für das Kind gewesen, sagte der Angeklagte bei einem früheren Termin vor Gericht aus. Ihm sei das ganze sehr unangenehmen. Im Prozess hatte der Rentner die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe nicht verlangt und nicht gewollt, dass das Mädchen dabei sei, erklärte er. Das Gericht sah das nach Abschluss der Beweisaufnahme am Mittwoch anders. Die Mutter hatte im Verfahren ein Geständnis abgelegt und sich bei der Tochter entschuldigt.
Mädchen floh vor seiner Mutter
2018 hatte das Kind die Mutter verlassen und war in die Obhut einer befreundeten Familie geflüchtet. Drei Jahre später vertraute sie sich einem Betreuer einer Wohngruppe an, in der sie lebte. Eine Anzeige bei der Polizei folgte. Das Mädchen hatte sich dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer als Nebenklägerin angeschlossen. Der Richter beschrieb sie als unglaublich tapfere, junge Frau. Sie hat laut Urteil Anspruch auf Schmerzensgeld.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche könne Revision eingelegt werden, hieß es.