Katalanische Autonomiebewegung

Spaniens Justiz: Keine Amnestie für Separatisten Puigdemont

Die linke Regierung will den Katalonien-Konflikt mit einer Amnestie entspannen. Aber die Justiz legt sich quer. Der Vorwurf: Der Gesetzgeber hat geschludert.

Spaniens Justiz hat die von der Regierung gewollte Straffreiheit des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont und anderer Separatisten abgelehnt und den Haftbefehl aufrechterhalten. Damit kann der 61-Jährige, der nach der Regionalwahl Mitte Mai gerne wieder Regierungschef Kataloniens werden würde, vorerst nicht aus dem Exil nach Spanien zurückkehren. Puigdemont verglich die Richter mit der Mafia. 

Für die linke Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez sei die Entscheidung ein schwerer Rückschlag, schrieb die Zeitung «El País» am Montag. Sollte es bei den laufenden Verhandlungen über eine Regierung für Katalonien bis zum 26. August keinen Erfolg geben, müsste es eine weitere Neuwahl geben. Zunächst war unklar, wie es weitergehen könnte. Die Entscheidungen der Richter können noch angefochten werden.

Richter: Amnestiegesetz ist schludrig formuliert

Die zuständigen Richter am Obersten Gerichtshof argumentierten, Puigdemont und andere hätten sich durch die Verwendung öffentlicher Gelder bei dem für illegal erklärten Unabhängigkeitsreferendum von 2017 sowie der versuchten Abspaltung der Region von Spanien persönlich bereichert. Zudem hätten sie finanzielle Interessen der EU verletzt. Für diese Fälle sieht das Amnestiegesetz keinen Schutz vor Strafverfolgung vor. 

Die Richter führten aus, eine «persönliche Bereicherung» liege schon dann vor, wenn ein Politiker für die Verfolgung illegaler Ziele nicht sein eigenes Geld, sondern öffentliche Mittel einsetze. Denn damit schone er seinen eigenen Geldbeutel. Die Regierung hingegen wollte nur Fälle ausschließen, in denen öffentliche Gelder in die Taschen von Politikern wandern. Die Richter aber sahen das anders und warfen der Regierung vor, das Amnestiegesetz sei einfach zu hastig formuliert und verabschiedet worden. 

Nur die Richterin Ana Ferrer widersprach ihren fünf männlichen Kollegen und betonte, die «einzig vernünftige» Auslegung des Gesetzes führe zur Amnestierung.