Ein 22 Jahre alter Mann lässt sich in einem nicht angemeldeten provisorischen Tattoostudio tätowieren und stirbt wenige Tage später. Der Prozess gegen den 39 Jahre alten Tätowierer wegen fahrlässiger Tötung ist im ersten Anlauf geplatzt. Das Amtsgericht Korbach hat das Verfahren am Montag zunächst ausgesetzt.
Hintergrund ist, dass ein im Ausland lebender geladener Zeuge nicht erschienen war und dessen Befragung in absehbarer Zeit nicht erfolgen kann. Die Verteidigung des Angeklagten erklärte, auf die Vernehmung des Zeugen nicht verzichten zu können. Auch der Verlesung des polizeilichen Vernehmungsprotokolls des Zeugen stimmte sie nicht zu. Der Prozess gegen den 39-Jährigen wird laut dem Vorsitzenden Richter frühestens Mitte 2025 neu begonnen.
Die Staatsanwaltschaft Kassel wirft dem Angeklagten vor, im März 2022 in seiner Wohnung den Unterarm des Verstorbenen tätowiert zu haben. Dabei sollen gravierende Hygienemängel geherrscht haben. Unter anderem soll der Angeklagte keinen Mund-Nasen-Schutz getragen haben, kein Desinfektionsmittel sowie abgelaufene Farbe verwendet haben. Der tätowierte Mann soll nur wenige Tage später eine Bakterieninfektion entwickelt haben, die ein septisches Multiorganversagen zur Folge hatte, das zum Tod des 22-Jährigen führte. Laut Anklage waren dafür die desolaten hygienischen Verhältnisse während des Tätowierens verantwortlich.