Unschuldig in Haft: Freispruch für Genditzki rechtskräftig
Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld ist der Freispruch für Manfred Genditzki vom Vorwurf des Mordes rechtskräftig. Wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur am Samstag mitteilte, wurde das Urteil des Landgerichts München I im Prozess um den angeblichen «Badewannen-Mord» von Rottach-Egern am Freitag um 24 Uhr rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neu aufgerollten Prozess um die angebliche Ermordung einer alten Frau im Jahr 2008 selbst Freispruch für Genditzki gefordert, der 13 Jahre zu Unrecht in Haft saß für ein Verbrechen, das es wohl nie gegeben hat. Entsprechend verzichtete die Anklagebehörde auf Rechtsmittel.
Die Richterin Elisabeth Ehrl hatte Genditzki am 7. Juli freigesprochen und das Urteil des Landgerichts München II aufgehoben, aufgrund dessen der frühere Hausmeister jahrelang im Gefängnis saß.
In ihrer bemerkenswerten Urteilsbegründung erhob sie schwere Vorwürfe gegen die Ermittler und die Justiz, sprach von einer «Kumulation von Fehlleistungen», und davon, dass «Kontrollmechanismen hier nicht funktioniert haben» und dass darum einem Menschen «viele Jahre seines Lebens in Freiheit genommen wurden».
Nachdem das Landgericht München II Genditzki 2010 verurteilt hatte, weil es überzeugt war, dieser habe die Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt, war er in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts München II zurück, die ihn im Januar 2012 erneut wegen Mordes zur Verdeckung einer anderen Straftat und Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilte. Auch hiergegen legte Genditzki Revision ein – dieses Mal ohne Erfolg.
Mehr als 13 Jahre lang saß er im Gefängnis, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war und er im August vergangenen Jahres frei kam. Grund waren neue Gutachten, die untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde. Genditzki steht nun eine Entschädigung von 75 Euro pro Hafttag zu und auch materieller Schadenersatz, der noch beziffert werden muss.
«Ich werde keine Freudensprünge machen», hatte Genditzki selbst nach seinem Freispruch gesagt. «Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg.»