Justiz

Waffenverkauf an Lübcke-Mörder: Teil-Freispruch rechtens

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf scheitert mit Revision: Der BGH bestätigt den Teil-Freispruch eines Mannes, der die Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Lübcke geliefert haben soll.

Waffenverkauf an Lübcke-Mörder: Teil-Freispruch rechtens

Der Teil-Freispruch eines Mannes im Zusammenhang mit dem ihm einst zur Last gelegten Verkauf der Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke ist rechtens. Das entschied der zuständige BGH-Strafsenat.

Das Karlsruher Gericht wies damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Paderborn vom Januar 2022 zurück. Dort war der 68-Jährige im Januar 2022 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Landgericht hatte ihm den Verkauf der Waffe an den Lübcke-Attentäter nicht nachweisen können. Er wurde nur wegen unerlaubten Munitionsbesitzes verurteilt. (Az. 4 StR 212/22).