Tierwohl

Züchtung: EU-Staaten wollen mehr Schutz für Hunde und Katzen

Hunde und Katzen sollen nach dem Willen der EU-Staaten in Zukunft mehr Schutz bekommen. Sie fordern mehr, als ein ursprünglicher Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen hatte.

Die EU-Länder sprechen sich gegen die Zucht von Hunden und Katzen mit extremen Merkmalen aus. So soll verhindert werden, dass diese Züge an künftige Generationen weitergegeben werden, wenn ein hohes Gesundheitsrisiko für sie und ihre Nachkommen besteht, wie die Mitgliedsstaaten mitteilten.

Was genau ein solches extremes Merkmal mit Gesundheitsrisiko ist, soll noch auf Grundlage wissenschaftlicher Forschungen festgelegt werden. Auch schmerzhafte Verstümmelungen - wie das Abschneiden von Schwanz- oder Ohrenteilen - sollen verboten werden.

Einheitliche Standards für die Haltung

Das EU-weite Gesetz zielt auch darauf ab, den illegalen Handel mit den beliebten Haustieren einzudämmen und mehr für ihr Wohlergehen zu tun. Konkret sollen auch die Standards für die Haltung von Hunden und Katzen vereinheitlicht werden. So soll es etwa ein Mindestplatzangebot, geregelten Zugang zu Tageslicht und Grundregeln für die Fütterung in Einrichtungen wie Tierheime geben.

Zudem müssten alle Tiere mit einem Mikrochip versehen und in einer Datenbank registriert werden, bevor sie verkauft oder verschenkt werden. Diese sollte dann europaweit zugänglich sein. Es ist bislang nicht vorgesehen, dass die neuen Vorschriften für Tiere gelten, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden.

72 Millionen Hunde und 83 Millionen Katzen in der EU

Grundlage für die Position der EU-Staaten war ein Vorschlag, den die Europäische Kommission bereits im Winter 2023 vorgelegt hatte. Laut EU-Staaten war darin aber kein Stopp für die Züchtung von extremen Merkmalen vorgesehen. Nach Angaben der Behörde besitzen die Bürger in der Europäischen Union mehr als 72 Millionen Hunde und 83 Millionen Katzen. Der jährliche Umsatz im Handel mit den Tieren wird auf rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, muss der endgültige Gesetzestext noch mit dem Europaparlament ausgehandelt werden.