Leserbrief

Bewertungsverfahren muss geändert werden

Leserbrief zur Bedeutung von Bodenrichtwerten und zum Beitrag "Je kleiner der Ort, desto günstiger" (Ausgabe vom 22. August):

Bewertungsverfahren muss geändert werden

Nachdem das Bodenrichtwert-Informationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) einige Zeit nicht mehr erreichbar war, sind nun aktuelle Daten mit Stichtag 1. Januar 2023 verfügbar. Die Auswertung für Gerstetten zeigt, dass manche Gebiete wertvoller geworden sind, aber keines wird günstiger ausgewiesen. Ich denke, das wird überall so sein. Auffallend beim Vergleich beider Zeiträume ist auch: Je neuer ein Baugebiet ist, desto wertvoller ist das Grundstück.

Im Jahr 1981 habe ich je Quadratmeter mit Erschließungskosten 45,60 DM bezahlt, was heute 23,31 Euro je Quadratmeter entspricht. Aktuell wird ein Bodenrichtwert von 135 Euro (bisher 130 Euro) ausgewiesen. Tolle Wertsteigerung in 40 Jahren. Im Ortskern von Heldenfingen liegt der Bodenrichtwert unverändert bei 80 Euro. Keine Wertsteigerung. Bei der Wertsteigerung in 40 Jahren von fast 580 Prozent müssten doch die seit Langem bebauten Grundstücke im Ortskern mittlerweile unbezahlbar sein und deutlich über den in den Neubaugebieten ausgewiesenen Richtwerten liegen.

Die kürzeren Wege zu Infrastruktur mit ÖPNV, Geschäften und Einrichtungen sollten doch das jeweilige Grundstück nochmals aufwerten. Trotz neuer Häuser ist der Bodenrichtwert in manchen Zonen unverändert. Das soll noch einer verstehen. Wird hier der Gleichbehandlungsgrundsatz durch ungleichmäßige Wertentwicklung mit Füßen getreten? Anstelle des bisherigen Hebesatz von 390 Prozent müsste für mich ab 2025 ein Hebesatz von unter 290 Prozent (vor der Aktualisierung zum 1. Januar 2023 unter 300 Prozent, also wieder zehn Prozent Wertsteigerung) gelten, damit keine Mehrbelastung durch die Grundsteuer entsteht.

Wir werden sehen, aber daran glauben kann ich heute nicht. Dringend muss das Bewertungsverfahren geändert werden. Fair und gerecht wäre es auch, das Grundstück in Grundsteuer A und Grundsteuer B aufzuteilen. Die erforderlichen Daten liegen der Gemeinde spätestens seit dem Jahr 2010 vor.
Wilfried Köpf, Gerstetten