Verkauft ist noch nichts, doch alle Grundstücke sind schon reserviert: Insgesamt sechs Bauplätze mit Größen von 617 bis 775 Quadratmetern sollen im zweiten und letzten Abschnitt des Baugebiets „Kappelesäcker“ in Frickingen entstehen. Die Erschließungsarbeiten des Areals am nordöstlichen Ortsrand haben mittlerweile begonnen und die Gemeinde Dischingen geht davon aus, dass es hier zum Jahresende 2024 mit dem Hausbau losgehen kann, so Kämmerer Stefan Kübler. Um den als Dorfgebiet ausgewiesenen Bereich von insgesamt etwa 4000 Quadratmetern an die Kreisstraße 3005 Frickingen – Dunstelkingen anbinden und weitere Arbeiten vornehmen zu können, ist die K3005 bis Anfang/Mitte November 2024 für den Verkehr voll gesperrt.
Der seit 2014 bestehende erste Bauabschnitt des Gebiets „Kappelesäcker“ umfasst fünf Grundstücke, die allesamt bebaut sind. Zum zweiten Teil erläutert Kübler: „Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser mit zwei Vollgeschossen und einer maximalen Gebäudehöhe von neun Metern.“ Bei den Dachformen sei nahezu alles gestattet, mit Ausnahme von Flachdächern. Das Niederschlagswasser werde über einen neuen Regenwasserkanal zu einem zu bauenden Versickerungsbecken am Standort der einstigen Kapelle abgeleitet. Der Grundstückspreis in den Dischinger Teilorten liegt einem Beschluss des Gemeinderats vom September 2023 zufolge bei 135 Euro je Quadratmeter.
Zur jetzigen Erschließung des Baugebiets gehört neben der Straßenanbindung mit Tiefbauarbeiten für die Verkehrsanlagen und die Straßenbeleuchtung auch die Neuverlegung des Schmutzwasserkanals für das Gebiet und die Kreisstraße. Ferner wird die bestehende Wasserleitung in der K3005 ausgewechselt und die Wasserleitung für das Baugebiet neu verlegt.
Welche Kosten für die Arbeiten in Frickingen kalkuliert werden
Was den Kostenfaktor der Arbeiten für Baugebiet und Straße angeht, so beziffert ihn Kämmerer Kübler inklusive Planungskosten auf zusammengenommen etwa 294.000 Euro für den Straßenbau, 432.000 Euro für den Abwasserbereich und 156.000 Euro für die Wasserversorgung. Die Gemeinde übernehme als Auftraggeber alle für das Baugebiet nötigen Investitionen sowie die Erneuerung der bituminösen Tragschicht der Kreisstraße. Kübler: „Der Landkreis Heidenheim trägt die Kosten der Belags- und Banketterneuerung der K3005.“
Fast sieben Monate also wird die Verbindungsstraße von Frickingen nach Dunstelkingen wegen dieser Bauarbeiten gesperrt sein. Dennoch wurde es nicht nötig, eine Umleitungsstrecke für den Fahrzeugverkehr auszuweisen. Möglich gemacht hat das die Fertigstellung der bis vor kurzem gesperrten K3034, die als Hauptverbindung von Katzenstein nach Frickingen führt und wieder genutzt werden kann. Für die Linienbusse wurde der Gemeinde zufolge für die Zeit der Bauarbeiten eine Ausweichhaltestelle an der Nördlinger Straße bei der Kirche eingerichtet.
Was gilt für ein Dorfgebiet?
Ein Dorfgebiet ist ein eigenständiger Baugebietstyp aus der Baunutzungsverordnung. Es ist der einzige Typ, der auch die Ansiedlung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zusammen mit Wohnnutzung und nicht erheblich störendem Gewerbe und Handwerk zulässt. Außerdem sind die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte im Dorfgebiet etwas höher angesetzt als in einem Wohngebiet.