Kommentar

Freiflächen-Photovoltaik in Dischingen: Die Interessen der Gemeinde wahren

Regenerative Energien sind der Weg in die Zukunft. Aber die Menge der entstandenen Anlagen reicht für die Versorgungssicherheit immer noch nicht aus. Und dennoch kann nicht allem Wildwuchs beim lukrativen Anlagenbau Tür und Tor geöffnet werden. Die Gemeinde Dischingen sucht nach Ordnungsrichtlinien bei der Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen. Gleichzeitig muss sie ihre Interessen wahren, stellt Klaus Dammann in seinem Kommentar klar.

Freiflächen-Photovoltaik in Dischingen: Die Interessen der Gemeinde wahren

Ein Kriterienkatalog ist es, mit dem die Gemeinde Dischingen Einfluss auf den Bau von Photovoltaik-Anlagen in der Landschaft nehmen will. Wohlgemerkt nicht als absolute Vorschriften gedacht, sondern als Grundlage für Abwägungen, denn mit dem für einen Bau notwendigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat die Gemeinde durchaus einen Gestaltungsspielraum.

Wertvolle Flächen und Böden für die Landwirtschaft sollen als Standort von PV-Anlagen ausgeschlossen werden, ebenso Naturschutzgebiete und Biotope, denn hier haben richtigerweise andere Interessen Vorrang vor einer letztlich doch auf Gewinn zielenden Energiegewinnung. Die Nutzung wenig ertragreichen Grunds für diese wirtschaftlichen Zwecke bietet genug Umsetzungsmöglichkeiten, ohne den auch für die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Ackerboden mit Modulen zu überdeckeln und so dem landwirtschaftlichen Anbau zu entziehen.

Auch die anderen in dem richtungsweisenden Dischinger Katalog aufgeführten Punkte machen absolut Sinn: möglichst große Nähe der PV-Anlagen zu den Einspeisungspunkten, um unnötiges Kabelverlegen über viele Kilometer zu vermeiden, Abstand zu Wohngebieten, Rücksicht auf den Artenschutz beim Bau, Einspeisungszusagen zur Absicherung des Betriebs.

Und darüber hinaus muss die Gemeinde auch an sich denken. Dischingen ist eine finanzklamme Kommune, die nichts zu verschenken, aber mit ihren insgesamt sieben großen Ortsteilen und zahlreichen Weilern viele Aufgaben zu erfüllen hat, die einiges an Geld kosten. Insofern sollte die Gemeinde auch eine angemessene Vergütung für den eingespeisten Strom verlangen. Mindestens die vorgesehenen 0,2 Cent je Kilowattstunde sollen laut Kriterienkatalog verlangt werden. Wenn es da eine Chance gibt, über diesen Betrag hinauszugehen, sollte man die Gelegenheit nicht verstreichen lassen. Denn zu große Bescheidenheit kann und darf jedenfalls nicht im Dischinger Interesse liegen.

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