Mit der Neufestsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und B (bebaute und unbebaute Grundstücke) aufgrund der Grundsteuerreform 2025 befasste sich der Dischinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Kämmerer Stefan Kübler sagte, dass es zu Verschiebungen bei der steuerlichen Belastung der Grundstückseigentümer kommen werde. Die Verschiebungen würden zugunsten von Gewerbe und zu Lasten von Wohnen verlaufen, beim Wohnen wiederum zugunsten bebauter und zu Lasten unbebauter Grundstücke. In der erwarteten Gesamtsumme werde es bei Einfamilienhäusern nahezu unverändert bleiben.
Mit der Reform ständen nicht mehr die Gebäude, sondern die Grundstücke im Vordergrund, so der Kämmerer. Eine Erhöhung der Gesamtsteuersumme sei von der Verwaltung nicht beabsichtigt: „Die Gemeinde wird so viel Grundsteuer erheben wie in den Jahren zuvor – nicht mehr.“ Allerdings bestehe die gesetzliche Verpflichtung zum Haushaltsausgleich. Gemeinderat Markus Göttle (CDU) stellte fest: Wer ein kleines Grundstück habe, für den werde es billiger, wer ein großes hat, für den werde es teurer. Mit Unmut von Bürgerseite sei zu rechnen, meinte Bürgermeister Dirk Schabel.
Die neuen Grundsteuer-Hebesätze in Dischingen
Trotz der Verschiebungen ergebe sich unterm Strich aber der gleiche Gesamtbetrag, sagte Schabel. Auffassung der Gemeinde sei gewesen, die Reform einnahmenneutral umzusetzen. Man hätte es auch höher machen können. Um 2025 bei der Grundsteuer B die gleiche Summe von rund 700.000 Euro aus dem Jahr 2024 zu erreichen, müsse der Hebesatz von 410 auf 480 Prozentpunkte angehoben werden, schilderte Kübler. Bei der Grundsteuer A werde von derzeit 400 auf 600 Prozentpunkte erhöht werden müssen, für die Summe von rund 133.300 Euro.
In der Abstimmung wurde der neue Hebesatz von 600 Prozentpunkten für die Grundsteuer A bei einer Gegenstimme beschlossen. Bei der Grundsteuer B erfolgte der Beschluss für einen Hebesatz von 480 Prozentpunkten bei zwei Gegenstimmen. Für die notwendige Satzung votierte das Gremium anschließend einstimmig. Die bundesweite Grundsteuerreform im nächsten Jahr erfolgt aufgrund veralteter Erhebungswerte. Nach der Feststellung des Grundsteuerwerts und der Ermittlung des Messbetrags durch die Finanzämter müssen die Kommunen damit in Verbindung mit dem Hebesatz die Grundsteuer neu berechnen.